Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei

Übergang vom vorübergehenden Schutz zum Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz in Frankreich

Das französische Recht erlaubt den Übergang vom vorübergehenden Schutz zum Flüchtlingsstatus oder zum subsidiären Schutz jederzeit — der Inhaber einer APS kann einen Asylantrag stellen, ohne während der Prüfung des Verfahrens den bestehenden Status zu verlieren.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" unterhält eine Vertretung in Frankreich und unterstützt Mandanten bei der Einschätzung, ob es in der konkreten Situation sinnvoll ist, vom vorübergehenden Schutz auf einen individuellen Status überzugehen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Entscheidung auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der Herkunftsregion und der persönlichen Umstände deutlich häufiger zu einem positiven Ergebnis führt als die wahllose Einreichung eines Antrags.

Rechtsgrundlage des Übergangs: Artikel L581-4 Ceseda

Artikel L581-4 des Gesetzbuchs über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern sowie über das Asylrecht verankert ausdrücklich das Recht des Inhabers des vorübergehenden Schutzes, gleichzeitig von dem Recht Gebrauch zu machen, einen Asylantrag zu stellen.

Während des gesamten Zeitraums der Antragsprüfung bleibt die Person dem Regime des vorübergehenden Schutzes unterstellt; wird der Asylantrag abgelehnt, behält sie den vorübergehenden Schutz, solange dieses Regime auf Ebene der Europäischen Union fortbesteht.

Gewähren OFPRA oder CNDA den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutz, ersetzt dieser neue Status den vorübergehenden Schutz vollständig und wird zum maßgeblichen Nachweis des Aufenthaltsrechts.

Wie der Übergang in der Praxis abläuft

Der Inhaber einer APS wendet sich an die Erstaufnahmestelle (SPADA) und registriert den Antrag im einheitlichen Aufnahmezentrum (GUDA); anschließend reicht er innerhalb von einundzwanzig Tagen das vollständige Dossier bei OFPRA ein.

Während der Antragsprüfung bleibt die aktuelle APS gültig und wird nach den allgemeinen Regeln verlängert, sodass der Statusinhaber weder das Recht auf Arbeit noch die Krankenversicherung verliert.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die parallele Führung beider Verfahren — Verlängerung der APS und Prüfung des Asylantrags — eine sorgfältige Fristenkontrolle erfordert, damit keines der Dokumente durch Unachtsamkeit seine Gültigkeit verliert.

Herkunftsregion und Praxis der CNDA zum subsidiären Schutz

Der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) hat fortlaufend Fälle ukrainischer Staatsangehöriger geprüft; seine Praxis unterscheidet sich erheblich je nach Herkunftsgebiet des Antragstellers.

Kategorie der GebieteBeispiele für GebietePosition der CNDA
Unterschiedslose Gewalt von außergewöhnlicher IntensitätDonezk, Luhansk, Saporischschja, Charkiw, Mykolajiw, Dnipropetrowsk, Chersonsubsidiärer Schutz wird allen Herkunftspersonen aus diesen Gebieten automatisch gewährt
Gewalt ist vorhanden, jedoch nicht auf außergewöhnlichem NiveauOdessa, Chmelnyzkyj, Winnyzja, Wolhynien, Schytomyr, Poltawa, Sumy, Tschernihiw, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Tscherkassy, Kirowohrad, Kiewindividuelle Risikofaktoren müssen nachgewiesen werden — Isolation, Alter, Gesundheitszustand

Das bedeutet, dass der Erfolg eines Antrags auf subsidiären Schutz wesentlich davon abhängt, aus welchem konkreten Gebiet der Antragsteller stammt, und nicht allein von der allgemeinen Tatsache des Krieges in der Ukraine.

Ob die Antragstellung in einem anderen EU-Staat Auswirkungen hat

Hat der Antragsteller bereits zuvor in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt, prüft die französische Behörde dies über das System Eurodac und kann das Dublin-Verfahren zur Überstellung der Sache an den zuständigen Staat anwenden.

Bei Inhabern des vorübergehenden Schutzes kommen solche Fälle selten vor, da der Status in der Regel nur in einem Aufenthaltsstaat begründet wird; die Prüfung erfolgt gleichwohl bei der Registrierung im GUDA.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Antragsteller dem Berater vorab alle früheren Anträge in anderen EU-Staaten mitteilen sollten, um unerwartete Verzögerungen bei der Registrierung des Antrags zu vermeiden.

Statistik der Übergänge: wie viele Ukrainer Schutz erhalten

Die Zahl der Asylanträge ukrainischer Staatsangehöriger steigt von Jahr zu Jahr: 2022 registrierte OFPRA 1.770 Anträge, 2023 — 3.430, und 2024 vervierfachte sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr und erreichte 11.800 Erstanträge.

Nach offiziellen Angaben erhielten 2024 6.923 ukrainische Staatsangehörige internationalen Schutz, während dieser Wert im Jahr zuvor bei 2.350 Personen lag.

Der Nationale Asylgerichtshof erließ 2024 187 Entscheidungen über Berufungen von Ukrainern, von denen 77 mit der Gewährung von Schutz endeten — 15 erhielten den Flüchtlingsstatus und 62 den subsidiären Schutz.

Was sich an den Rechten nach Erhalt des Schutzes ändert

Anstelle einer APS mit einer Gültigkeit von sechs Monaten erhält der Inhaber des Flüchtlingsstatus eine Aufenthaltskarte für zehn Jahre, und die Person mit subsidiärem Schutz eine mehrjährige Karte für bis zu vier Jahre.

Diese Dokumente hängen nicht von weiteren Beschlüssen des Rates der EU zum vorübergehenden Schutz ab; der Status wird daher deutlich stabiler und langfristiger als die regelmäßige Verlängerung der APS.

Darüber hinaus eröffnet sich der Zugang zu einem vereinfachten Verfahren der Familienzusammenführung sowie zu einem Reisedokument anstelle des nationalen Passes.

Risiken des Übergangs: warum die Entscheidung abzuwägen ist

Die Prüfung eines Asylantrags dauert in der Regel länger als die einfache Verlängerung der APS und garantiert kein positives Ergebnis, insbesondere für Antragsteller aus Gebieten, in denen die CNDA die Gewalt nicht als außergewöhnlich anerkennt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Einreichung eines Antrags ohne vorherige Analyse der Herkunftsregion und der individuellen Umstände häufig zu einer Ablehnung führt, während der vorübergehende Schutz auch ohne dieses Verfahren gültig geblieben wäre.

Daher sollte die Entscheidung über den Übergang auf einer realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten beruhen und nicht allein auf dem Wunsch, möglichst schnell einen stabileren Status zu erhalten.

Wie individuelle Risikofaktoren für Gebiete ohne automatischen Schutz vorzubereiten sind

Für Antragsteller aus Gebieten, in denen die CNDA die Gewalt nicht als außergewöhnlich anerkennt, ist der dokumentarische Nachweis individueller Umstände von zentraler Bedeutung, die das persönliche Risiko im Falle einer Rückkehr erhöhen.

  1. Isolation und das Fehlen von Verwandten oder Bekannten, die im Falle einer Rückkehr Unterstützung leisten könnten.
  2. Hohes Alter oder andere Faktoren, die die Fähigkeit einschränken, selbstständig für die eigene Sicherheit zu sorgen.
  3. Gesundheitszustand, der eine ständige medizinische Betreuung erfordert, die in der Herkunftsregion nicht verfügbar ist.
  4. Status als alleinerziehender Vater oder alleinerziehende Mutter mit minderjährigen Kindern ohne Unterstützung des anderen Elternteils.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Kombination mehrerer solcher Faktoren in einer Sache die Überzeugungskraft des Antrags auch für Gebiete erheblich steigert, in denen es keine automatische Anerkennung des subsidiären Schutzes gibt.

Typische Fehler beim Übergang zum individuellen Status

Der häufigste Fehler ist die Einreichung eines Asylantrags ohne Berücksichtigung der Praxis der CNDA zu dem konkreten Herkunftsgebiet des Antragstellers.

Ein weiteres verbreitetes Problem ist die Vernachlässigung der Verlängerung der APS in der Annahme, der Asylantrag werde die Statusfrage automatisch schneller lösen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Antragsteller, die parallel Beweise für das individuelle Risiko vorbereiten — Gesundheitszustand, familiäre Situation, fehlende Unterstützung im Falle einer Rückkehr — deutlich höhere Chancen auf eine positive Entscheidung der CNDA haben.

Die Rolle des Anwalts im Beschwerdestadium vor der CNDA

Lehnt OFPRA die Gewährung von Schutz ab, kann die Sache vor der CNDA angefochten werden; in diesem Stadium ist die Mitwirkung eines Anwalts besonders wichtig für Gebiete ohne automatische Anerkennung des subsidiären Schutzes.

Der Anwalt hilft dabei, die individuellen Risikofaktoren entsprechend der aktuellen Gerichtspraxis zu strukturieren und zusätzliche Beweise vorzubereiten, die im Anhörungsstadium bei OFPRA nicht vorgelegt wurden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Sachen, die unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen der CNDA zu dem konkreten Herkunftsgebiet vorbereitet wurden, deutlich höhere Chancen auf eine Abänderung der Entscheidung zugunsten des Antragstellers haben.

Expertenblick: wann der Übergang gerechtfertigt ist

Die Analyse unserer Fälle zeigt, dass der Übergang zum individuellen Status am häufigsten für Antragsteller aus Gebieten gerechtfertigt ist, in denen die CNDA die Gewalt bereits als außergewöhnlich anerkannt hat, oder bei Vorliegen wesentlicher individueller Risikofaktoren.

Für andere Antragsteller bleibt der vorübergehende Schutz am häufigsten die optimale Lösung, solange dieses Regime auf Ebene der Europäischen Union fortbesteht.

Wir empfehlen, vor der Einreichung eines Asylantrags einen Fachmann zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der aktuellen Praxis der CNDA zu dem konkreten Gebiet realistisch einzuschätzen.

Wann der Asylantrag am besten gestellt werden sollte

Der optimale Zeitpunkt für die Antragstellung hängt nicht von der Gültigkeitsdauer der aktuellen APS ab, sondern von der Bereitschaft, überzeugende Beweise zusammenzustellen — Herkunftsgebiet, individuelle Umstände, vorhandene Dokumentation.

Eine überstürzte Antragstellung ohne Vorbereitung führt häufig zur Ablehnung, während ein abgewogenerer Ansatz mit vorheriger Beratung es ermöglicht, auch mit einer gewissen Verzögerung eine stärkere Sache vorzulegen.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" unterhält eine Vertretung in Frankreich und unterstützt Mandanten dabei, die Perspektiven eines Übergangs zum individuellen Schutzstatus unter Berücksichtigung des Herkunftsgebiets und der aktuellen Praxis der CNDA abgewogen einzuschätzen.

Eine individuelle Beratung hilft, den Übergang vom vorübergehenden Schutz zum Flüchtlingsstatus oder zum subsidiären Schutz präzise zu planen und die Einreichung eines Antrags ohne realistische Chancen auf eine positive Entscheidung zu vermeiden.

Jede Sache hat eigene Besonderheiten — Herkunftsgebiet, individuelle Umstände, vorhandene Beweise; daher bleibt die detaillierte Analyse der Situation gemeinsam mit einem Fachmann der zuverlässigste Weg zu einer abgewogenen Entscheidung.

Je genauer der Antragsteller die aktuelle Praxis der CNDA in seinem Bereich bereits vor der Antragstellung versteht, desto realistischer schätzt er seine eigenen Chancen auf eine positive Entscheidung ein.

Häufig gestellte Fragen

01 Kann man einen Antrag auf Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz stellen, ohne den vorübergehenden Schutz (APS) in Frankreich zu verlieren?
Ja. Artikel L581-4 Ceseda erlaubt dem Inhaber eines APS, jederzeit einen Asylantrag zu stellen, ohne den geltenden vorübergehenden Schutz während der Prüfung zu verlieren. Wird der Asylantrag abgelehnt, bleibt das APS bestehen, solange die EU-Regelung zum vorübergehenden Schutz gilt. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft dabei, die Zweckmäßigkeit eines solchen Schritts in Ihrer Situation zu bewerten.
02 Wie erfolgt der Übergang vom APS zum individuellen Schutz in der Praxis?
Man muss sich an die SPADA wenden, den Antrag bei der GUDA registrieren und innerhalb von 21 Tagen das vollständige Dossier bei der OFPRA einreichen. Während der Prüfung bleibt das APS gültig und wird nach den allgemeinen Regeln verlängert, sodass das Recht auf Arbeit und die Krankenversicherung nicht verloren gehen. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet die parallele Führung beider Verfahren und die Kontrolle der Fristen der Dokumente.
03 Hängt die Chance auf subsidiären Schutz von der Herkunftsregion in der Ukraine ab?
Ja. Die CNDA gewährt Personen aus Gebieten mit unterschiedslosem Gewaltgeschehen von außergewöhnlicher Intensität automatisch subsidiären Schutz (insbesondere Donezk, Luhansk, Saporischschja, Charkiw, Mykolajiw, Dnipropetrowsk, Cherson). Für andere Gebiete sind individuelle Risikofaktoren erforderlich. Die Fachleute der Internationalen Anwaltskanzlei "Zahist" analysieren Region und Umstände vor der Antragstellung.
04 Was ändert sich an den Rechten nach Erhalt des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes?
Anstelle eines APS für 6 Monate erhält ein Flüchtling eine Aufenthaltskarte für 10 Jahre, und eine Person mit subsidiärem Schutz eine mehrjährige Karte für bis zu 4 Jahre. Der Status hängt nicht von den Beschlüssen des EU-Rates zum vorübergehenden Schutz ab und eröffnet die erleichterte Familienzusammenführung sowie ein Reisedokument. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" berät zur Geltendmachung dieser Rechte in Frankreich.
05 Welche Risiken und typischen Fehler gibt es beim Übergang vom vorübergehenden Schutz zum Asyl?
Das Verfahren dauert länger als die Verlängerung des APS und garantiert keinen positiven Ausgang, insbesondere ohne Analyse der Herkunftsregion und der individuellen Umstände; eine Ablehnung hebt das APS nicht auf, vergeudet aber Zeit. Es empfiehlt sich, vorab frühere Anträge in anderen EU-Staaten über Eurodac/Dublin mitzuteilen. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" empfiehlt eine abgewogene Entscheidung auf Grundlage einer realistischen Einschätzung der Chancen und nicht allein aus dem Wunsch nach einem stabileren Status.
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