Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei
Anwaltsvereinigung „Zahist“

Rechtsdienstleistungen
in Polen

Umfassende rechtliche Betreuung in beiden Jurisdiktionen: Ukraine + Polen.

400+
Juristen und Anwälte
50+
Büros in Europa
15+
Jahre Praxis
95%
Fälle zugunsten des Mandanten

Polen beherbergt die größte ukrainische Diaspora in der EU: über 1,5 Millionen Ukrainer, davon mehr als 950.000 mit vorübergehendem Schutz (UKR-Status). Es ist zugleich der für die Ukraine nächstgelegene Arbeits-, Bildungs- und Geschäftsmarkt. Das polnische Recht hat sich rasch an die Bedürfnisse der Ukrainer angepasst: PESEL UKR, vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt, Förderprogramme für Unternehmen.

Die Anwaltskanzlei Zahist betreut Ukrainer in Polen in allen Rechtsgebieten. Unsere Anwälte in Krakau, Warschau und Breslau arbeiten auf Polnisch, Ukrainisch und Englisch und kennen die Ustawa o cudzoziemcach, den Kodeks rodzinny, den Kodeks pracy und den Kodeks spółek handlowych — bei gleichzeitiger Vertrautheit mit dem ukrainischen Recht.

01

Migrationsrecht in Polen

Vom UKR-Status bis zur Karta Pobytu Stałego

Ukrainer halten sich in Polen überwiegend mit dem Status des vorübergehenden Schutzes (UKR) auf, der bis 2026 verlängert wurde. Bereits jetzt sollten Sie jedoch den Wechsel zur Karta Pobytu Czasowego oder Stałego, den Erwerb der Karta Polaka oder der Staatsangehörigkeit in Erwägung ziehen.

  • Verlängerung des vorübergehenden Schutzes, UKR-Status, PESEL UKR
  • Karta Pobytu Czasowego (befristete Aufenthaltserlaubnis) — wegen Beschäftigung, Studium, Geschäftstätigkeit, Familie
  • Karta Pobytu Stałego (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) nach 5 Jahren
  • Beantragung der Karta Polaka für Personen ukrainischer Herkunft polnischer Abstammung
  • Einbürgerung — polnische Staatsangehörigkeit
  • Familiennachzug (połączenie z rodziną)
  • Blue Card EU für hochqualifizierte Fachkräfte
  • Anfechtung der Ablehnung des Urząd Wojewódzki bei der Erteilung des Aufenthaltstitels
  • Aufhebung des Einreiseverbots (zakaz wjazdu)
  • Statuswechsel ohne Ausreise aus Polen
02

Familienrechtliche Angelegenheiten zwischen der Ukraine und Polen

Das polnische Familienrecht (Kodeks rodzinny i opiekuńczy) weist Besonderheiten auf: Scheidung erfolgt stets gerichtlich, für Paare mit Kindern ist die Mediation obligatorisch, klare Unterhaltsregelungen. Für internationale Familien gelten zusätzlich die EU-Verordnungen.

  • Scheidung von einem ukrainischen Ehegatten
  • Scheidung von einem polnischen Staatsangehörigen oder Bürger eines anderen EU-Staates
  • Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten
  • Grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung zwischen der Ukraine und Polen
  • Anerkennung einer ukrainischen Scheidung in Polen
  • Eheschließung eines Ukrainers mit einem polnischen Staatsangehörigen
  • Sorgerecht (władza rodzicielska), Umgangsregelung (kontakty z dzieckiem)
  • Ausreise mit einem Kind aus der Ukraine ohne Zustimmung des anderen Elternteils
  • Reaktion auf Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen
  • Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Adoption eines Kindes aus der Ukraine durch in Polen lebende Personen
03

Arbeitsrecht

Schutz von Arbeitnehmern auf dem polnischen Markt

Polen und Ukrainer in Polen unterliegen dem Kodeks pracy. Besonderheiten: klare Vorgaben für die umowa o pracę, eine Reihe spezifischer Vertragstypen (umowa zlecenia, umowa o dzieło) mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen, Mobbing-Gesetzgebung sowie Ansprüche auf urlop und L4.

  • Prüfung und Übersetzung des Arbeitsvertrags vor der Unterzeichnung
  • Anfechtung einer rechtswidrigen Kündigung
  • Geltendmachung ausstehender Lohnzahlungen
  • Streitigkeiten zur umowa zlecenia und umowa o dzieło
  • Schutz vor Mobbing und Diskriminierung
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • Fragen zum urlop wypoczynkowy, L4
  • Erhalt des Aufenthaltstitels bei Arbeitgeberwechsel
  • Übergang von der umowa o pracę zur JDG (Einzelunternehmen)
04

Geschäftstätigkeit in Polen

Sp. z o.o., JDG, Verlagerung

Polen ist eines der unternehmensfreundlichsten EU-Länder. Die Eintragung einer Sp. z o.o. (Stammkapital 5.000 PLN) dauert 1-2 Wochen, eine JDG ist innerhalb eines Tages registriert. Niedrige Steuern für kleine Unternehmen, Zugang zu einem Markt mit 38 Millionen Verbrauchern zuzüglich des EU-Binnenmarktes.

  • Gründung einer Sp. z o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Gründung einer S.A. (Aktiengesellschaft)
  • Anmeldung einer JDG (Einzelunternehmen)
  • Aufenthaltstitel für Unternehmer über Sp. z o.o. oder JDG
  • Verlagerung ukrainischer Unternehmen nach Polen
  • M&A-Transaktionen: Due Diligence, SPA
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Liefer-, Vertriebs- und Handelsvertreterverträge
  • Forderungseinzug gegen polnische Vertragspartner
  • Forderungseinzug gegen ukrainische Vertragspartner
  • Eintragung von Marken beim Urząd Patentowy und beim EUIPO
  • Gründung von IT-Start-ups, B2B-Strukturen
05

Immobilienrecht, Strafsachen, Erbrecht

Polen gewährt Ukrainern Zugang zu Immobilien ohne Beschränkungen für EU-Bürger, jedoch mit gewissen Einschränkungen für Drittstaatsangehörige (für bestimmte Arten von Immobilien ist eine Genehmigung des MSWiA erforderlich).

  • Immobilien: Erwerb von Wohnungen und Häusern, Prüfung der księga wieczysta, notarielle Beurkundung, Streitigkeiten mit Vermietern
  • Genehmigung des MSWiA zum Immobilienerwerb für Drittstaatsangehörige
  • Strafsachen: Verteidigung in Strafverfahren, Anfechtung von Bußgeldern, Verkehrsunfälle
  • Erbrecht: Nachlassabwicklung in der Ukraine für in Polen lebende Personen, Europäisches Nachlasszeugnis, Testamente
  • Finanzrecht: Kreditangelegenheiten, Anfechtung von Maßnahmen der Banken, Privatinsolvenz
Warum gerade wir

Zwei Jurisdiktionen — ein Team

01

Zwei Rechtsordnungen — ein Team

Unsere Anwälte sind im jeweiligen Land zugelassen und kennen zugleich das ukrainische Recht. Ohne dass Sie einen zweiten Juristen beauftragen müssten.

02

95% der Fälle zugunsten des Mandanten

Wir übernehmen keine aussichtslosen Mandate und sprechen bereits in der Beratung offen über die Erfolgschancen.

03

Transparente Preise ohne Überraschungen

Festpreis-Pakete, vorab erfolgende Kostenschätzung vor Vertragsunterzeichnung.

04

Mobile App "eAdvokat"

Vollständige Online-Kontrolle über Ihren Fall, Kommunikation mit dem Anwalt rund um die Uhr, Dokumente in einer geschützten Umgebung.

So beginnt die Zusammenarbeit

Ein klares Vorgehen in 4 Schritten

01

Beratung

15-30 Minuten, in denen wir gemeinsam Ihre Situation analysieren und einen Handlungsplan mit Zeit- und Kostenschätzung vorschlagen.

02

Strategie

Klarer Handlungsplan, Fristen, Risiken, Budget. Sie wissen, was als Nächstes geschieht.

03

Durchführung

Das Team bearbeitet den Fall mit Kontrolle jeder Phase über das CRM-System.

04

Berichterstattung

Abschluss des Mandats, Unterzeichnung der Abnahmeprotokolle, vollständige Berichterstattung über die geleistete Arbeit.

Unsere Büros

Адвокатське об'єднання "Захист", Польський окружний відділ

Коржова Вікторія Ігорівна

Коржова Вікторія Ігорівна

Керівник Польського окружного відділу Міжнародного управління Адвокатського об’єднання «Захист»

Adresse: м. Краків, вул. Звєжинєцка, (Zwierzyniecka) 29,  офіс № 308

Adresse:

м. Краків, вул. Звєжинєцка, (Zwierzyniecka) 29, офіс № 308

Orientierungspunkt:

офісна будівля Aparthotel, 1 поверх, район - Stare Miasto, мікрорайон Nowy Świat, поруч універмаг JUBILAT (Юбілат).

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Die Anwaltskanzlei Zahist steht Ihnen in Polen zur Seite — als juristische Brücke zwischen der Ukraine und Polen.

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