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Wie erhält man eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland durch Arbeit?

Ukrainer, die in Finnland bereits offiziell beschäftigt sind und den Status des vorübergehenden Schutzes besitzen, fragen am häufigsten eines: wie man eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis in Finnland beantragt und nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes einen stabilen Status behält. Die Antwort ist klar: erforderlich ist eine Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person, eine Erlaubnis des Typs „A“, die Migri bei Vorliegen eines bestätigten Arbeitsvertrags und eines ausreichenden Einkommens erteilt.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Mandanten in jeder Phase dieses Übergangs — von der Prüfung des Arbeitsvertrags bis zur Einreichung des Antrags über Enter Finland. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein korrekt vorbereiteter Antrag mit nachgewiesenem Einkommen ab 1600 Euro pro Monat im Durchschnitt innerhalb von 23 Tagen eine Entscheidung von Migri erhält, während selbstständige Antragsteller häufiger mit Nachforderungen zusätzlicher Unterlagen und Verzögerungen konfrontiert werden.

Wer ist berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Arbeit zu beantragen

Die Erlaubnis ist für Personen bestimmt, die ein bestätigtes Arbeitsangebot eines finnischen Arbeitgebers erhalten oder bereits einen Arbeitsvertrag in Finnland geschlossen haben. Der Antragsteller muss die für die konkrete Stelle erforderliche Qualifikation nachweisen, und der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen offiziell dokumentieren.

Eine solche Erlaubnis können auch Personen beantragen, die sich in Finnland mit vorübergehendem Schutz aufhalten und bereits offiziell arbeiten: der Übergang zur Erlaubnis des Typs „A“ erfordert nicht, das Ende des vorübergehenden Schutzes abzuwarten.

Eine Ausnahme bilden sogenannte „leichte Unternehmer“, die über eine Factoring-Gesellschaft ohne eigenes Einzelunternehmen tätig sind — ihnen wird die Erlaubnis für eine beschäftigte Person nicht erteilt; es ist ein gesonderter unternehmerischer Status zu prüfen.

Anforderungen an das Gehalt und die Beschäftigungsbedingungen

Die zentrale Voraussetzung für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Finnland aufgrund von Arbeit ist ein ausreichendes Einkommen während der gesamten Gültigkeitsdauer der Erlaubnis. Im Jahr 2026 muss das Bruttogesamtgehalt mindestens 1600 Euro pro Monat betragen; das Einkommen kann aus mehreren Arbeitsstellen stammen.

KriteriumAnforderung von Migri
Mindestgehalt (2026)ab 1600 Euro pro Monat (brutto)
Anzahl der Arbeitsstellenmehrere erlaubt, einschließlich Teilzeitbeschäftigung
Vertrag mit Stundenlohn (zero-hours)erfüllt die Anforderungen der Erlaubnis nicht
Zuschläge für Abend- oder Nachtarbeitwerden bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt
Sachleistungen (Auto, Wohnung)höchstens 50 % der Gesamtgehaltssumme

Reicht der Antragsteller Unterlagen für eine Verlängerung der Erlaubnis ein, prüft Migri rückwirkend, ob das Einkommen während des gesamten vorangegangenen Aufenthaltszeitraums den Arbeitsbedingungen entsprach.

Daher ist es wichtig, Gehaltsabrechnungen, Einkommensbescheinigungen und den Arbeitsvertrag für die gesamte Gültigkeitsdauer der vorherigen Erlaubnis aufzubewahren — diese Unterlagen werden auch noch nach mehreren Jahren benötigt.

Recht auf Arbeit während der Antragsprüfung

Die Arbeit auf Grundlage der Arbeitserlaubnis darf erst nach Erhalt einer positiven Entscheidung von Migri aufgenommen werden, nicht unmittelbar nach Einreichung des Antrags.

Die Erlaubnis gilt innerhalb des im Antrag angegebenen Beschäftigungssektors; der Inhaber der Erlaubnis kann jedoch mehrere Arbeitsstellen in demselben Sektor haben.

Gehört der Sektor zur Liste der auf dem Arbeitsmarkt knappen Berufe, muss der Arbeitgeber keine Prüfung der Verfügbarkeit freier Arbeitskräfte durchlaufen, was die Bearbeitung des Antrags erheblich beschleunigt.

Übergang vom vorübergehenden Schutz zur Erlaubnis aufgrund von Beschäftigung

Migri erlaubt Ukrainern mit vorübergehendem Schutz, den Status B beizubehalten und gleichzeitig einen Antrag auf eine Erlaubnis des Typs „A“ aufgrund von Arbeit zu stellen, ohne während der Antragsprüfung den bestehenden Schutz zu verlieren.

Dies unterscheidet die Situation der Ukrainer vom allgemeinen Verfahren für die erste Erlaubnis, die in der Regel im Ausland vor der Einreise in das Land beantragt wird.

Dieser Übergang hat praktische Bedeutung: der Zeitraum mit einer Erlaubnis des Typs „A“ zählt zur vierjährigen Wartezeit für die unbefristete Erlaubnis (P), während die Zeit des vorübergehenden Schutzes selbst nicht auf diese Wartezeit angerechnet wird.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Mandanten, die den Übergang zur Erlaubnis des Typs „A“ unmittelbar nach Abschluss des Arbeitsvertrags einleiten und nicht das Ende des vorübergehenden Schutzes abwarten, deutlich schneller ununterbrochenen Aufenthaltszeiten aufbauen.

Schrittweises Verfahren zur Beantragung der Arbeitserlaubnis

Das Verfahren besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, von denen jeder die Geschwindigkeit der Entscheidung von Migri beeinflusst.

Die Einhaltung der Reihenfolge und die Vollständigkeit der Unterlagen in jeder Phase verkürzen die Wartezeit auf die Entscheidung erheblich.

  1. Erhalt eines bestätigten Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsangebots eines finnischen Arbeitgebers.
  2. Einreichung des Antrags online über den Dienst Enter Finland oder mittels des Papierformulars OLE_TY1.
  3. Ergänzung des Antrags durch den Arbeitgeber: die Arbeitsbedingungen werden über Enter Finland for Employers eingereicht.
  4. Bei Bedarf prüft das TE-Büro (Arbeitsverwaltung) die Verfügbarkeit freier Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt.
  5. Migri trifft eine Entscheidung und fordert bei Bedarf auf, die Identität bei einer Vertretung Finnlands oder einer Servicestelle zu bestätigen.

Liste der Unterlagen für die Antragstellung

Das Unterlagenpaket muss die Identität des Antragstellers, die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und die vereinbarten Arbeitsbedingungen belegen.

Unvollständige Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei der Prüfung; daher sollte jeder Punkt vor der Antragstellung überprüft werden.

  1. Gültiger Reisepass eines ukrainischen Staatsangehörigen.
  2. Farbkopien der Passseiten mit personenbezogenen Daten und Vermerken.
  3. Foto, das den polizeilichen Anforderungen entspricht und nicht älter als 6 Monate ist.
  4. Dokument, das den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung bestätigt.
  5. Vom Arbeitgeber bestätigte Arbeitsbedingungen (Terms of employment).

Bearbeitungsfristen, Kosten und Verlängerung der Erlaubnis

Nach Angaben vom Mai 2026 beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer des ersten Antrags auf eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis in Finnland bei Online-Einreichung etwa 23 Tage.

Die Geschwindigkeit hängt auch von der Reaktionsfähigkeit des Arbeitgebers ab: je früher er den Antrag über Enter Finland for Employers um die Arbeitsbedingungen ergänzt, desto schneller beginnt Migri mit der vollständigen Prüfung des Falls.

KennzahlErste ErlaubnisVerlängerte Erlaubnis
Kosten, Online-Antrag750 Euro230 Euro
Kosten, Papierantrag950 Euro430 Euro
Ort der Antragstellungim Auslandin Finnland
Einkommensprüfungfür den künftigen Zeitraumrückwirkend für den vorangegangenen Zeitraum

Die verlängerte Erlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis beantragt werden.

So lässt sich eine Unterbrechung der Aufenthaltszeiten vermeiden — der häufigste Grund für die Ablehnung einer unbefristeten Erlaubnis (P), über die wir ausführlich im Artikel zum Übergang vom vorübergehenden Schutz zur Aufenthaltserlaubnis geschrieben haben.

Typische Fehler bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der häufigste Fehler ist die Einreichung des Antrags ohne endgültig vereinbarte Arbeitsbedingungen, wenn der Arbeitgeber noch nicht bereit ist, Stelle, Arbeitszeit und Vergütungshöhe zu bestätigen.

Ein weiteres verbreitetes Problem ist ein Stundenlohnvertrag ohne garantiertes Mindeststundenkontingent: Migri bewertet ihn als unzureichende Grundlage für ein stabiles Einkommen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Mandanten, die sich bereits vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags an die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" wenden, schneller eine Entscheidung von Migri erhalten und seltener mit Nachforderungen zusätzlicher Unterlagen konfrontiert werden als diejenigen, die den Antrag selbstständig stellen.

Was als Nächstes folgt: Registrierung und Weg zur unbefristeten Erlaubnis

Nach Erhalt der Erlaubnis des Typs „A“ ist die Digital and Population Data Services Agency (DVV) aufzusuchen, um eine persönliche Kennnummer und die Wohnsitzgemeinde zu erhalten.

Ohne Registrierung im System DVV und Kotikunta ist es nicht möglich, soziale und medizinische Leistungen in Finnland vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

Nach vier Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit einer Erlaubnis des Typs „A“ eröffnet sich der Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (PMJ).

Für qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer gibt es eine gesonderte vereinfachte Aufenthaltserlaubnis für Spezialisten und Unternehmer, die ebenfalls auf die Wartezeit für die Staatsbürgerschaft angerechnet wird.

Familienzusammenführung nach Erhalt der Erlaubnis

Nach Erhalt einer Erlaubnis des Typs „A“ können Ehegatten und minderjährige Kinder einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und eine eigene Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage familiärer Bindungen erhalten.

Für den Erstantrag eines Familienmitglieds, der gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller gestellt wird, kann der Arbeitgeber ein D-Visum ausstellen, das die Einreise nach Finnland unmittelbar nach der Entscheidung über die Erlaubnis ermöglicht.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die parallele Vorbereitung der Unterlagen des Hauptantragstellers und der Familienmitglieder die Gesamtzeit bis zur Familienzusammenführung im Vergleich zur aufeinanderfolgenden Antragstellung um mehrere Monate verkürzt.

Expertenblick: wie man die Erteilung der Erlaubnis beschleunigen kann

Die Analyse unserer Fälle zeigt, dass Entscheidungen schneller getroffen werden, wenn der Arbeitgeber von Anfang an ein vollständiges Paket der Arbeitsbedingungen einreicht und den Antrag nicht über mehrere Wochen hinweg stückweise ergänzt.

Ein weiterer Faktor ist die korrekte Berechnung des Gesamteinkommens aus mehreren Nebentätigkeiten: ein Fehler in diesen Zahlen ist einer der Hauptgründe für Nachforderungen zusätzlicher Unterlagen durch Migri.

Wir empfehlen unseren Mandanten, bereits in der Phase der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Bedingungen des Arbeitsvertrags an die Anforderungen der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit noch vor der Antragstellung anzupassen.

Häufig gestellte Fragen

01 Wer kann eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis (Erlaubnis Typ „A“) in Finnland beantragen?
Die Erlaubnis können Personen mit einem bestätigten Arbeitsangebot oder einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag eines finnischen Arbeitgebers erhalten, insbesondere Ukrainer mit dem Status des vorübergehenden Schutzes, die bereits offiziell arbeiten. Die Qualifikation für die Stelle muss nachgewiesen werden; „leichten Unternehmern“ über Factoring ohne Einzelunternehmen wird eine solche Erlaubnis nicht erteilt. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft zu beurteilen, ob Ihre Situation für eine Arbeitserlaubnis geeignet ist.
02 Wie hoch ist der Mindestlohn für eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis im Jahr 2026?
Das gesamte Bruttogehalt muss mindestens 1600 Euro pro Monat während der gesamten Laufzeit der Erlaubnis betragen; das Einkommen kann aus mehreren Arbeitsstellen zusammengesetzt werden. Zero-Hours-Verträge sind ungeeignet, Zuschläge für Abend-/Nachtarbeit werden nicht berücksichtigt, und nichtmonetäre Leistungen höchstens zu 50 % des Gehalts. Für die Verlängerung prüft Migri das Einkommen rückwirkend, daher bewahren Sie Gehaltsabrechnungen und Verträge auf.
03 Kann man vom vorübergehenden Schutz auf eine Erlaubnis über Arbeit wechseln, ohne das Ende des Schutzes abzuwarten?
Ja. Migri erlaubt, den Status B gleichzeitig beizubehalten und einen Antrag auf eine Erlaubnis Typ „A“ zu stellen, ohne den Schutz während der Prüfung zu verlieren. Die Zeit mit der Erlaubnis „A“ wird auf die vierjährige Wartezeit für die unbefristete Erlaubnis (P) angerechnet, im Gegensatz zur Zeit des vorübergehenden Schutzes. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet diesen Übergang von der Vertragsprüfung bis zur Einreichung über Enter Finland.
04 Wann darf man mit der Arbeit beginnen und wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Mit einer Arbeitserlaubnis darf man erst nach einer positiven Entscheidung von Migri arbeiten, nicht unmittelbar nach der Einreichung. Bei korrektem Online-Antrag und nachgewiesenem Einkommen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa 23 Tage; die Geschwindigkeit hängt auch davon ab, wie schnell der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in Enter Finland for Employers hinzufügt. Die Erlaubnis gilt innerhalb der angegebenen Branche; in Mangelberufen ist eine Arbeitsmarktprüfung oft nicht erforderlich.
05 Welche Unterlagen werden benötigt und was kostet die Antragstellung?
In der Regel sind ein gültiger Reisepass und Kopien der Seiten, ein Foto nicht älter als 6 Monate, der Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts sowie die Terms of employment des Arbeitgebers erforderlich. Online kostet die erste Erlaubnis 750 Euro, die Verlängerung 230 Euro; die Papierform ist teurer (950 bzw. 430 Euro). Die Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden, um die Wartezeit nicht zu unterbrechen; die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" prüft das Dokumentenpaket vor der Einreichung, um das Risiko von Nachforderungen und Verzögerungen zu verringern.
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