Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei

Kann man eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland über ein eigenes Unternehmen erhalten?

Ein eigenes Unternehmen ist ein gesetzlicher Aufenthaltsgrund in Finnland. Wer ein toiminimi oder eine Oy gegründet hat und persönlich in seinem eigenen Unternehmen tätig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland über ein Unternehmen beantragen, sofern die Tätigkeit einen Gewinn erwirtschaftet, der für den Unterhalt des Unternehmers ausreicht.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Unternehmer in jeder Phase – von der Wahl der Unternehmensform bis zur Einreichung des Antrags in Enter Finland. Unsere Erfahrung zeigt, dass Mandanten mit einem klaren Businessplan und einer Finanzprognose für zwei Jahre die Prüfung bei Migri deutlich schneller durchlaufen als diejenigen, die einen Antrag ohne dokumentierten Nachweis der Rentabilität stellen.

Für wen die Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer geeignet ist

Migri erkennt als Unternehmer nicht jeden Anteilseigner eines Unternehmens an, sondern nur diejenigen, die das Unternehmen persönlich leiten und in Finnland darin tätig sind.

Zu dieser Kategorie gehören der Einzelunternehmer mit eigenem toiminimi, der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft sowie der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.

Hierzu zählen auch das Mitglied einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung sowie der Inhaber einer Leitungsposition in einer Oy, der persönlich mindestens 30 % der Aktien oder Stimmrechte des Unternehmens hält.

Warum „leichte Unternehmer“ diese Erlaubnis nicht nutzen können

Wer über ein Factoring-Unternehmen (kevytyrittäjä) ohne eigene Unternehmensnummer (Business ID) arbeitet, erfüllt die Voraussetzungen der Erlaubnis für Unternehmer nicht.

Der Grund ist einfach: Ein solcher Freiberufler verfügt über kein eigenes registriertes Unternehmen und damit über keine Grundlage für die Beantragung einer Erlaubnis für Unternehmer in Finnland. Solchen Antragstellern empfiehlt es sich, statt der unternehmerischen Erlaubnis eine Erlaubnis als beschäftigte Person in Betracht zu ziehen.

Alternative für Start-ups: die Erlaubnis für Existenzgründer

Für Gründer skalierbarer Start-ups gibt es einen gesonderten, schnelleren Weg – die Erlaubnis für Existenzgründer, die statt der Prüfung durch das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung eine positive Stellungnahme von Business Finland vorsieht.

Die Einkommensanforderungen sind hier andere: Der Antragsteller muss nachweisen, dass Mittel in Höhe von mindestens 1.210, 1.090 oder 1.030 Euro netto pro Monat je nach Wohnregion vorhanden sind.

Reichen die Mittel für zwei Jahre im Voraus, kann die erste Erlaubnis unmittelbar für zwei Jahre statt des üblichen einen Jahres erteilt werden.

Hauptvoraussetzung: Rentabilität des Unternehmens

Allein der Besitz eines Unternehmens begründet keinen Anspruch auf die Erlaubnis – der Antragsteller muss tatsächlich im Unternehmen tätig sein und daraus ein Einkommen erzielen, das für den eigenständigen Unterhalt ausreicht.

Die Rentabilität bewertet nicht Migri unmittelbar, sondern das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung (Elinkeino-, liikenne- ja ympäristökeskus), das den Businessplan, die Finanzprognose und die aktuellen Finanzkennzahlen des Unternehmens analysiert.

Zwei Prüfungsstufen des Antrags: ELY-Zentrum und Migri

Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland über ein Unternehmen durchläuft eine zweistufige Prüfung, und jede Stufe hat eine eigene zuständige Behörde.

  1. Das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung prüft den Businessplan, die Rentabilität und die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen und erlässt eine Teilentscheidung.
  2. Ist die Teilentscheidung positiv, wird der Antrag an Migri zur abschließenden Prüfung der Unterlagen zur Person des Antragstellers weitergeleitet.
  3. Migri trifft die endgültige Entscheidung und fordert bei Bedarf auf, die Identität bei einer Vertretung Finnlands oder einer Servicestelle zu bestätigen.

Erfüllt der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nicht, erlässt das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung keine Teilentscheidung, und der Antrag gelangt nicht zur Prüfung bei Migri.

Toiminimi ohne Unternehmensnummer: Antragstellung aus dem Ausland

Eine Business ID als Einzelunternehmer kann nur erhalten, wer einen Wohnsitz in einem EWR-Staat registriert hat – dies ist aus dem Ausland nicht möglich.

Daher stellen Antragsteller, die noch nicht nach Finnland eingereist sind, den Antrag auf den ersten Aufenthalt ohne fertiges toiminimi und fügen eine vollständige Beschreibung des künftigen Unternehmens sowie die für dessen Registrierung erforderlichen Unterlagen bei.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der Erlaubnis

Die Liste der Unterlagen hängt von der Unternehmensform ab; das Grundpaket umfasst jedoch für die meisten Unternehmer dieselben zentralen Positionen.

  1. Gültiger Reisepass und farbige Kopie der Seite mit den Personendaten.
  2. Businessplan und Finanzprognose für die kommenden zwei Jahre.
  3. Nachweis der finanziellen Mittel – Kontoauszüge der letzten drei Monate.
  4. Unterlagen zur Registrierung des Unternehmens im Handelsregister (für Oy – Satzung und Aktionärsregister).
  5. Nachweis der beruflichen Qualifikation oder Berufserfahrung im entsprechenden Bereich.

Für die Verlängerung der Erlaubnis werden zusätzlich die letzten Finanzberichte des Unternehmens benötigt – Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz für den vorangegangenen Berichtszeitraum.

Für Inhaber einer Oy ist es wichtig, die Satzung des Unternehmens und das Aktionärsregister beizufügen, sofern diese Unterlagen zum Zeitpunkt des ersten Antrags noch nicht beim Handelsregister eingereicht wurden.

Kosten und Bearbeitungsfristen des Antrags

Die Kosten der Antragstellung hängen von der Einreichungsart und dem Typ der Erlaubnis ab – erstmalig oder verlängert.

KennzahlErste ErlaubnisVerlängerte Erlaubnis
Kosten, Online-Antrag750 Euro230 Euro
Kosten, Papierantrag900 Euro430 Euro
Ort der Antragstellungim Auslandin Finnland
Wer die Rentabilität prüftZentrum für wirtschaftliche EntwicklungZentrum für wirtschaftliche Entwicklung

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen in beiden Stufen ab: Je detaillierter Businessplan und Finanzprognose sind, desto weniger Nachforderungen stellt das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung.

Antragsteller sollten in den Umzugsplan einen gewissen zeitlichen Puffer einplanen, da die Gesamtdauer der Prüfung aus zwei aufeinanderfolgenden Stufen besteht und nicht parallel abläuft.

Arbeitsrecht und weitere Perspektiven

Nach Erhalt der Erlaubnis unterliegt der Unternehmer in Finnland keinen Beschränkungen des Arbeitsrechts; das Haupteinkommen muss jedoch gerade aus dem eigenen Unternehmen stammen.

Der Aufenthaltszeitraum auf Grundlage der unternehmerischen Erlaubnis wird für die Wartezeit auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (PMJ) ebenso angerechnet wie der Zeitraum mit einer Erlaubnis des Typs „A“ für abhängig Beschäftigte.

Nach Erhalt der Erlaubnis empfiehlt es sich, umgehend die Registrierung im System DVV und Kotikunta vorzunehmen, um eine persönliche Kennnummer sowie Zugang zu sozialen und medizinischen Leistungen zu erhalten.

Familiennachzug für Unternehmer

Ehepartner und minderjährige Kinder des Unternehmers können unmittelbar nach Erhalt seiner Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Familiennachzug stellen.

Migri prüft, ob das Einkommen aus dem Unternehmen nicht nur den Bedarf des Unternehmers selbst, sondern auch den der Familienmitglieder deckt, die zu ihm nach Finnland nachziehen.

Unsere Erfahrung zeigt: Unternehmer, die den Familiennachzug im Voraus planen, legen bereits in der Phase des ersten Antrags einen zusätzlichen Rentabilitätspuffer in den Businessplan ein.

Was bei der Verlängerung der unternehmerischen Erlaubnis geprüft wird

Die verlängerte Erlaubnis erfordert einen erneuten Nachweis der Rentabilität: Das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung analysiert die Finanzberichte des Unternehmens für den vorangegangenen Berichtszeitraum.

Hat das Unternehmen wesentliche Änderungen erfahren – neuer Tätigkeitsbereich, Änderung der Unternehmensform oder der Eigentümerstruktur –, sind dem Antrag ein aktualisierter Businessplan und eine Finanzprognose beizufügen.

Unternehmen mit vorübergehend geringerem Gewinn erhalten keine automatische Ablehnung: Wichtig ist, die Ursache der Schwankungen dokumentiert zu erläutern und die Perspektive der Wiederherstellung der Rentabilität aufzuzeigen.

Wir empfehlen, aktualisierte Finanzunterlagen mindestens einen Monat vor Einreichung des Antrags auf die verlängerte Erlaubnis vorzubereiten, um etwaige Unstimmigkeiten in der Berichterstattung rechtzeitig korrigieren zu können.

Unternehmerische Erlaubnis versus Erlaubnis im Anstellungsverhältnis: worin der Unterschied liegt

Beide Erlaubnisse führen zum Daueraufenthalt, unterscheiden sich jedoch in den Kriterien der Einkommensbewertung und der zuständigen Behörde in der ersten Prüfungsstufe.

KriteriumUnternehmerische AufenthaltserlaubnisAufenthaltserlaubnis für Beschäftigte (Typ „A“)
EinkommensquelleGewinn aus dem eigenen UnternehmenGehalt vom Arbeitgeber
Erste PrüfungsstufeZentrum für wirtschaftliche EntwicklungArbeitgeber und TE-Büro
Mindesteinkommensschwelleindividuelle Berechnung der Rentabilitätab 1600 Euro brutto monatlich
Beschränkung des Arbeitsrechtskeine, außer der Anforderung eines Haupteinkommens aus dem Unternehmennur innerhalb der angegebenen Branche

Typische Fehler bei der Beantragung der unternehmerischen Aufenthaltserlaubnis

Der häufigste Fehler ist die Einreichung eines Antrags mit einem formalen Businessplan ohne reale Rentabilitätsberechnungen, was zusätzliche Anfragen des Zentrums für wirtschaftliche Entwicklung nach sich zieht.

Ein weiteres verbreitetes Problem ist die Verwechslung zwischen dem Status eines „leichten Unternehmers“ und dem Inhaber einer toiminimi: ohne separate Unternehmensnummer wird der Antrag auf die unternehmerische Aufenthaltserlaubnis nicht geprüft.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Kunden, die die Finanzprognose und den Businessplan gemeinsam mit einem Juristen noch vor der Antragstellung vorbereiten, eine Teilentscheidung des Zentrums für wirtschaftliche Entwicklung ohne zusätzliche Dokumentenanforderungen erhalten.

Expertenanalyse: wie die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöht werden können

Die Analyse unserer Fälle zeigt, dass Teilentscheidungen häufiger positiv ausfallen, wenn der Businessplan konkrete Zahlen zu Einnahmen und Ausgaben enthält und nicht nur allgemeine Marktbeschreibungen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Nachweis eigener finanzieller Mittel für die Anfangsphase der Tätigkeit, da das Unternehmen in den ersten Monaten selten einen stabilen Gewinn erwirtschaftet.

Wir empfehlen Unternehmern, sich im Voraus zur Wahl der Unternehmensform — toiminimi oder Oy — beraten zu lassen, da jede Form eigene Anforderungen an Registrierung und Berichterstattung hat.

Häufig gestellte Fragen

01 Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland auf Grundlage eines eigenen Unternehmens erhalten?
Migri erkennt als Unternehmer diejenigen an, die persönlich ein Unternehmen leiten und darin in Finnland tätig sind: Inhaber einer toiminimi, Partner einer offenen oder Kommanditgesellschaft, Mitglieder einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung sowie Geschäftsführer einer Oy mit einem Anteil von mindestens 30 % der Aktien oder Stimmen. Bloßer Besitz eines Anteils ohne aktive Tätigkeit im Unternehmen reicht nicht aus. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft zu beurteilen, ob Ihre Situation diese Kriterien erfüllt.
02 Warum kann ein kevytyrittäjä (leichter Unternehmer) keine Erlaubnis für Unternehmer beantragen?
Freiberufler über eine Factoring-Gesellschaft ohne eigene Business ID verfügen über kein registriertes Unternehmen und erfüllen daher nicht die Anforderungen der Erlaubnis für Unternehmer. Solchen Antragstellern ist es zweckmäßiger, eine Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person in Betracht zu ziehen. Die Juristen der Internationalen Anwaltskanzlei "Zahist" empfehlen die optimale Route für Ihr Arbeitsmodell.
03 Welche Etappen durchläuft der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis über ein Unternehmen?
Zuerst prüft das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung (ELY) den Businessplan, die Rentabilität und die Erfüllung der Anforderungen und erlässt eine Teilentscheidung. Erst nach positivem Gutachten wird der Antrag an Migri zur endgültigen Prüfung der Personendokumente weitergeleitet. Ohne positive ELY-Entscheidung gelangt die Sache nicht zu Migri.
04 Welche Unterlagen werden für die Aufenthaltserlaubnis eines Unternehmers benötigt?
In der Regel sind ein Reisepass, ein Businessplan und eine Finanzprognose für zwei Jahre, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Unterlagen zur Unternehmensregistrierung sowie Nachweise über Qualifikation oder Erfahrung erforderlich. Für eine Oy kommen Satzung und Aktionärsregister hinzu; für die Verlängerung Finanzberichte. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet die Zusammenstellung und Einreichung des Pakets in Enter Finland.
05 Was kostet der Antrag und für welchen Zeitraum kann die erste Erlaubnis erteilt werden?
Der Online-Antrag auf die erste Erlaubnis kostet 750 Euro, der Papierantrag 900 Euro; die Verlängerung 230 bzw. 430 Euro. Für Start-ups mit positivem Gutachten von Business Finland und Mitteln für zwei Jahre kann die erste Erlaubnis sofort für zwei Jahre erteilt werden. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit des Businessplans und dem Durchlaufen der beiden aufeinanderfolgenden Etappen bei ELY und Migri ab.
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