Leistungen für in Finnland geborene Kinder: Was ukrainischen Familien zusteht
Wenn ein Kind in Finnland bei Eltern mit dem Status des vorübergehenden Schutzes geboren wird, stehen der Familie sofort mehrere Arten staatlicher Unterstützung zu. Dazu gehören die einmalige Mutterschaftsbeihilfe und das monatliche Kindergeld lapsilisä, das bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt wird.
Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet seit mehr als zehn Jahren Ukrainerinnen und Ukrainer in Fragen der Legalisierung und der sozialen Unterstützung im Ausland und verfügt über eine eigene Vertretung in Finnland; daher kennt sie die Verfahren von Kela und DVV aus der Praxis und nicht nur aus allgemeinen Internetartikeln.
Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade die Kindergeldzahlungen in Finnland bei jungen Familien die meisten Fragen aufwerfen. Verwirrung bei den Fristen für die Antragstellung und den Anforderungen an den Aufenthaltsstatus führt zum Verlust eines Teils der Leistungen, den man später nur schwer rückwirkend nachholen kann.
Wie die Geburt eines Kindes in Finnland registriert wird
Wenn das Kind in einem finnischen Krankenhaus oder einer Geburtsklinik geboren wird, übermitteln die Ärztinnen und Ärzte die Geburtsangaben selbst an Digi- ja väestötietovirasto (DVV) — eine gesonderte Anmeldung der Geburt ist nicht erforderlich.
Nach Eintragung der Daten in das Bevölkerungsregister erhält das Kind automatisch die finnische Personenkennnummer henkilötunnus, die für die Beantragung aller weiteren Leistungen und medizinischen Dienste benötigt wird.
Name und Muttersprache des Kindes müssen dem DVV innerhalb von drei Monaten nach der Geburt mitgeteilt werden; ist das Kind kein finnischer Staatsangehöriger, müssen die Eltern seine Staatsangehörigkeit schriftlich bestätigen.
Wer für Kindergeldzahlungen in Finnland zuständig ist
Alle wesentlichen Familienleistungen — lapsilisä, äitiysavustus und Elternleistungen — werden von Kela, der finnischen Sozialversicherungsanstalt, bewilligt und ausgezahlt, nicht von der örtlichen Gemeinde.
Die Gemeinde ist ihrerseits für die Anmeldung des Wohnsitzes (kotikunta) und den Zugang zu lokalen Dienstleistungen zuständig — Kindergärten, Polikliniken und Schulen, die eine junge Familie ebenfalls benötigt.
Die Aufgabenteilung zwischen Kela und der Gemeinde verwirrt oft Familien, die erstmals Unterlagen für ein Kind beantragen; daher sollte man im Voraus wissen, an welche Behörde man sich zu einer konkreten Frage wenden muss.
Kindergeld lapsilisä: wer erhält es und wie viel
Lapsilisä ist eine monatliche Leistung, die Kela für jedes in Finnland lebende Kind bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres zahlt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern.
Für das erste Kind werden 94,88 Euro monatlich gezahlt; für Kinder unter 3 Jahren gilt ein zusätzlicher Zuschlag von 26 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Leistungshöhe.
Für Alleinerziehende ist ein gesonderter Zuschlag von 73,30 Euro monatlich je Kind vorgesehen — er wird automatisch bei entsprechendem Familienstatus im Bevölkerungsregister angerechnet.
Mutterschaftsbeihilfe äitiysavustus: Paket oder Geld
Äitiysavustus ist eine einmalige Leistung für werdende Mütter, die entweder als klassische äitiyspakkaus (Ausstattungspaket für Neugeborene) oder als Geldbetrag von 210 Euro bezogen werden kann.
Für den Bezug der Leistung muss bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats eine ärztliche Untersuchung erfolgen und beim Arzt oder in der Mutter-Kind-Beratung bestätigt werden, dass die Schwangerschaft mindestens 154 Tage dauert.
Zwingende Voraussetzung ist das Vorliegen einer kotikunta, also eines offiziell registrierten Wohnsitzes in Finnland; ohne diesen Status wird der Antrag auf äitiysavustus nicht angenommen.
Die Voraussetzung kotikunta und die neuen Regeln ab 2026
Im Frühjahr 2026 traten Änderungen in Kraft, die gerade Ausländer betreffen. Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz müssen rechtmäßig in Finnland wohnen oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, um wohnsitzbasierte Leistungen einschließlich lapsilisä zu erhalten.
Der Status tilapäinen suojelu (vorübergehender Schutz) ist an sich eine rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage und entzieht formell nicht das Recht auf Kindergeldleistungen; die Erlangung der kotikunta erfordert jedoch weiterhin eine gesonderte Beantragung über das DVV.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Familien, die die kotikunta unmittelbar nach dem Umzug beantragen und diesen Schritt nicht aufschieben, deutlich schneller Zugang zur Mutterschaftsbeihilfe und zu anderen Vergünstigungen erhalten.
Medizinische Versorgung von Mutter und Kind
Die Schwangerschaftsvorsorge und die ersten Lebensjahre des Kindes begleitet die kostenlose neuvola — die kommunale Mutter-Kind-Beratung, bei der man sich unmittelbar nach Bestätigung der Schwangerschaft anmelden sollte.
Genau dort wird die für äitiysavustus erforderliche Bescheinigung über die Schwangerschaftsdauer ausgestellt, und dort wird auch die Entwicklung des Kindes nach der Geburt begleitet.
Elternleistungen und Kinderbetreuung
Neben lapsilisä und äitiysavustus können Eltern vanhempainpäiväraha beantragen — die Elternleistung für die Zeit des Elternurlaubs, deren Höhe vom vorherigen Einkommen abhängt.
Hat ein Elternteil zuvor nicht offiziell in Finnland gearbeitet, wird die Leistung nach dem Mindestsatz berechnet; das Bezugsrecht bleibt jedoch bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen erhalten.
Nach Ende des Elternurlaubs kann die Familie zwischen einem Platz in der kommunalen Kindertagesstätte und kotihoidon tuki — der Leistung für die Betreuung des Kindes zu Hause bis zum dritten Lebensjahr — wählen.
Vergleich der wichtigsten Kindergeldleistungen
| Leistung | Höhe | Bezugsbedingung |
| Lapsilisä (1. Kind) | 94,88 €/Monat | Das Kind lebt in Finnland |
| Zuschlag bis 3 Jahre | +26 €/Monat | Alter des Kindes unter 3 Jahren |
| Zuschlag für Alleinerziehende | 73,30 €/Monat | Status als alleinerziehender Elternteil |
| Äitiysavustus | 210 € oder Ausstattungspaket | Vorliegen von kotikunta, Untersuchung bis zum 4. Monat |
Wenn das Kind vor dem Umzug nach Finnland geboren wurde
Wurde das Kind außerhalb Finnlands geboren und ist anschließend mit den Eltern umgezogen, unterscheidet sich das Registrierungsverfahren: Es ist erforderlich, sich gesondert an das DVV mit einer legalisierten Geburtsurkunde zu wenden, um das Kind in das Bevölkerungsregister einzutragen.
Erst nach Zuteilung der finnischen Personenkennnummer henkilötunnus kann das Kind lapsilisä gleichermaßen wie in Finnland geborene Kinder erhalten.
Dieses Verfahren dauert in der Regel länger als die automatische Registrierung in der Geburtsklinik; Eltern sollten die Unterlagen daher möglichst bald nach dem Umzug beim DVV einreichen.
Welche Unterlagen vorzubereiten sind
Für die Beantragung der Leistungen werden in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, ein Nachweis über den Status des vorübergehenden Schutzes der Eltern sowie eine Bescheinigung über die Wohnsitzanmeldung benötigt.
- Warten Sie die automatische Geburtsregistrierung über Krankenhaus und DVV ab
- Teilen Sie Name und Muttersprache des Kindes dem DVV innerhalb von drei Monaten mit
- Beantragen Sie die kotikunta, falls dies noch nicht geschehen ist
- Stellen Sie den Antrag auf lapsilisä und äitiysavustus über die Website oder eine Geschäftsstelle von Kela
Wohin und wie Anträge einzureichen sind
Die meisten Anträge auf Kela-Leistungen nimmt Kela über das persönliche Konto auf der offiziellen Website entgegen; dort können Dokumentenscans ohne Bürobesuch hochgeladen werden.
Für den Zugang zum persönlichen Konto wird eine finnische Bank-ID oder ein mobiles Identitätsdokument benötigt, das nach Erhalt von henkilötunnus und Aufenthaltstitel beantragt werden kann.
Ist die elektronische Einreichung nicht möglich, kann der Antrag in Papierform in der nächstgelegenen Kela-Servicestelle eingereicht werden — Adressen und Öffnungszeiten sind auf der offiziellen Website der Behörde angegeben.
Was bei Ablehnung der Leistungsbewilligung zu tun ist
Eine Ablehnung durch Kela kann innerhalb der festgelegten Frist angefochten werden — in der Regel 30 Tage ab Erhalt der Entscheidung; die genaue Frist ist stets im Ablehnungsbescheid selbst angegeben.
Unsere Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Ablehnungen auf unvollständige Unterlagen oder das Fehlen eines bestätigten kotikunta-Status zurückgeht und nicht auf das tatsächliche Fehlen eines Leistungsanspruchs.
Vor Einlegung einer Beschwerde sollte man die Ablehnungsgründe im Kela-Bescheid sorgfältig lesen und erforderlichenfalls fehlende Unterlagen nachreichen, bevor man zum formellen Rechtsbehelf übergeht.
Typische Fehler bei der Beantragung von Leistungen
Der erste Fehler besteht darin, die Beantragung der kotikunta aufzuschieben und anzunehmen, dieser Status entstehe automatisch zusammen mit dem Status des vorübergehenden Schutzes, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Verfahren und Behörden handelt.
Der zweite Fehler ist das Versäumen der ärztlichen Untersuchung bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats, wodurch die Familie unabhängig von sonstigen Umständen den Anspruch auf äitiysavustus verliert.
Der dritte Fehler ist die verspätete Mitteilung einer Änderung des Familienstatus, was zu einer fehlerhaften Berechnung des Zuschlags für Alleinerziehende und einer späteren Neuberechnung der Leistungen führen kann.
Wie wir bei der Beantragung von Kindergeldzahlungen helfen
Wir begleiten ukrainische Familien in jeder Phase — von der Bestätigung des Status des vorübergehenden Schutzes bis zur Einreichung der Anträge bei Kela —, damit die Kindergeldzahlungen in Finnland ohne Verzögerungen und unnötigen Schriftverkehr mit den Behörden bewilligt werden.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die vorherige Prüfung des vollständigen Dokumentenpakets vor der Antragstellung die Bearbeitungsdauer verkürzt und das Risiko einer Ablehnung aus formellen Gründen verringert.
Wenn Sie ein Kind erwarten oder bereits Eltern in Finnland geworden sind und unsicher sind, welche Kindergeldleistungen in Finnland Ihnen zustehen, ist es besser, die konkrete Liste der erforderlichen Unterlagen im Voraus zu klären, statt dies erst nach einer Ablehnung durch Kela herauszufinden.