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Internationaler Schutz in Polen: Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz

Internationaler Schutz besteht in Polen in zwei Formen — dem Flüchtlingsstatus und dem subsidiären Schutz. Der Antrag wird persönlich über den Grenzschutz gestellt; anschließend prüft der Leiter des Amtes für Ausländerangelegenheiten die Sache innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Mandanten in Verfahren des internationalen Schutzes in Polen. Nach unserer Praxis sorgt vor allem der Unterschied zwischen diesem Verfahren und dem vorübergehenden Schutz für Ukrainer für Verwirrung — es handelt sich um zwei unterschiedliche Mechanismen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen, zwischen denen bewusst gewählt werden sollte.

Wir erläutern, welche Schutzformen es gibt, wie der Antrag gestellt wird und was zu tun ist, wenn die Anerkennung des Status abgelehnt wurde.

Internationaler Schutz in Polen — zwei Schutzformen

Ein Antrag auf internationalen Schutz kann mit einem von zwei Ergebnissen enden — der Anerkennung des Flüchtlingsstatus oder der Gewährung subsidiären Schutzes, abhängig von den konkreten Umständen des Falles.

Flüchtlingsstatus — wann er gewährt wird

Der Flüchtlingsstatus wird einer Person zuerkannt, die begründete Furcht vor Verfolgung im Herkunftsland wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe hat — nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention.

Dies ist das höchste Schutzniveau mit dem weitesten Umfang an Rechten; daher sind die Anforderungen an den Nachweis der Gründe hier am strengsten.

In der Praxis wird jeder Fall individuell bewertet: maßgeblich sind nicht nur die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland, sondern auch die konkrete Geschichte des Antragstellers, die schlüssig dargelegt und möglichst belegt werden sollte.

Subsidiärer Schutz (ochrona uzupełniająca) — worin der Unterschied liegt

Subsidiärer Schutz wird Personen gewährt, die nicht unter die formellen Kriterien des Flüchtlingsstatus fallen, deren Rückkehr in das Herkunftsland jedoch ein reales Risiko schwerwiegender Schäden birgt — etwa wegen eines bewaffneten Konflikts.

Statistisch wird in den letzten Jahren subsidiärer Schutz deutlich häufiger gewährt als der Flüchtlingsstatus — dies ist das realistischere, wenn auch im Rechtsumfang etwas engere Ergebnis für die meisten Antragsteller.

Beispielsweise erhielten in den ersten Monaten des Jahres 2026 461 Personen subsidiären Schutz, während der Flüchtlingsstatus nur 179 Antragstellern zuerkannt wurde — die Differenz zeigt anschaulich, welches Ergebnis in der Praxis häufiger zu erwarten ist.

Worin sich internationaler Schutz vom vorübergehenden Schutz für Ukrainer unterscheidet

Der vorübergehende Schutz für ukrainische Staatsangehörige gilt nach dem vereinfachten kollektiven EU-Mechanismus — ohne individuelle Prüfung der Umstände jeder Person, schnell und massenhaft.

Internationaler Schutz hingegen sieht ein individuelles Verfahren mit persönlicher Anhörung, Prüfung konkreter Gründe und einer gesetzlichen Frist von bis zu 6 Monaten vor — in der Praxis oft länger.

Für die meisten Ukrainer, die vom vorübergehenden Schutz erfasst sind, ist die gesonderte Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz nicht sinnvoll. Anders verhält es sich bei Personen, die Verfolgung aus Gründen erleiden, die nicht unmittelbar mit dem Krieg zusammenhängen, oder bei Staatsangehörigen dritter Länder, die nicht unter den kollektiven Mechanismus fallen.

Wie man einen Antrag auf internationalen Schutz stellt

  1. Persönlich eine Einheit des Grenzschutzes aufsuchen — an der Grenze bei der Einreise oder in jeder Dienststelle auf dem Gebiet Polens
  2. Eine Anhörung mit einem Beamten des Grenzschutzes absolvieren, bei Bedarf unter Beteiligung eines Dolmetschers
  3. Den auf Grundlage der Anhörung auf Polnisch ausgefüllten Antrag unterschreiben
  4. Einen vorläufigen Ausweis für Ausländer als Bestätigung der Antragstellung erhalten

Der Antrag kann nicht schriftlich per Post oder online gestellt werden — persönliche Anwesenheit und Anhörung sind verpflichtender Bestandteil des Verfahrens.

Der Antrag erfasst auch die minderjährigen Kinder des Antragstellers, wenn sie gemeinsam reisen — für jedes Kind muss kein gesondertes Dokument ausgefüllt werden, obwohl die Angaben zu ihnen ebenfalls während der Anhörung erfasst werden.

Was nach der Antragstellung geschieht

Vorläufiger Ausweis für Ausländer

Jede erwachsene Person erhält einen vorläufigen Ausweis für Ausländer — ein Dokument, das die Identität des Antragstellers bestätigt und das Recht gibt, sich während der Prüfung der Sache legal in Polen aufzuhalten.

Dieses Dokument ist kein Pendant zur Aufenthaltskarte und berechtigt nicht zur Grenzüberquerung — seine Funktion beschränkt sich auf die Bestätigung des Status des Antragstellers innerhalb des Landes.

Während der Prüfung der Sache hat der Antragsteller in der Regel Anspruch auf Unterbringung in einem spezialisierten Zentrum, grundlegende materielle Versorgung und Zugang zu medizinischer Hilfe — der genaue Umfang hängt von der konkreten Situation und den verfügbaren Plätzen ab.

SchutzformGrundlageRechtsumfang
FlüchtlingsstatusBegründete Furcht vor VerfolgungAm weitesten
Subsidiärer SchutzReales Risiko schwerwiegender SchädenEtwas enger
AblehnungGründe nicht bestätigtRecht auf Rechtsmittel

Wie lange die Prüfung dauert und wie man eine Ablehnung anfechtet

Die gesetzliche Frist für die Prüfung des Antrags beträgt 6 Monate; in der Praxis dauert die Prüfung wegen der Arbeitsbelastung der Behörde jedoch häufig länger.

In komplexeren Fällen, in denen eine zusätzliche Prüfung der Umstände oder eine internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden erforderlich ist, kann die Frist verlängert werden — der Antragsteller wird darüber offiziell informiert und nicht ohne Erklärung gelassen.

Eine Ablehnung des Leiters des Amtes für Ausländerangelegenheiten kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Entscheidung beim Rat für Flüchtlingsangelegenheiten angefochten werden — oder nur innerhalb von 5 Tagen, wenn die Ablehnung mit der offensichtlichen Unbegründetheit des Antrags begründet wurde.

Der Rat für Flüchtlingsangelegenheiten ist ein gesondertes Organ, das gerade solche Beschwerden prüft; in der Praxis werden Entscheidungen der ersten Instanz tatsächlich gelegentlich aufgehoben, weshalb ein Rechtsmittel nicht als bloße Formalität abgetan werden sollte.

Beispielsweise hob der Rat in einer Anfang 2026 entschiedenen Sache die Ablehnung des Leiters des Amtes gegenüber einem russischen Staatsangehörigen auf — das bestätigt, dass die Berufungsprüfung keine rein formelle Stufe ist und das Ergebnis real beeinflusst.

Wird die Frist für das Rechtsmittel versäumt, kann sie nur bei Vorliegen triftiger Gründe wiedereingesetzt werden — daher sollte das Datum des Erhalts der Entscheidung besonders sorgfältig beachtet werden.

Rechtliche Unterstützung beim internationalen Schutz in Polen

Sich richtig auf die Anhörung vorzubereiten, Belege für die Schutzgründe zusammenzustellen und bei Ablehnung rechtzeitig Berufung einzulegen — Aufgaben, bei denen die rechtliche Begleitung das Ergebnis wesentlich beeinflusst.

Die Juristen von "Zahist" helfen zu klären, welche Schutzform zur konkreten Situation passt, begleiten die Antragstellung und die Anfechtung von Ablehnungen in Verfahren des internationalen Schutzes.

Wir beraten auch dazu, ob es sinnvoll ist, parallel zum bestehenden vorübergehenden Schutz einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen — in den meisten Fällen ist das nicht erforderlich, es gibt jedoch Ausnahmen, die individuell zu bewerten sind.

Wenn Sie die Möglichkeit erwägen, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, oder eine Ablehnung erhalten haben, die Sie anfechten möchten, wenden Sie sich an die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" — wir analysieren Ihre Situation in einer Beratung.

Besonders wichtig ist es, die Beratung vor der Antragstellung in Anspruch zu nehmen und nicht danach — manche Entscheidungen auf der Stufe der Anhörung lassen sich später nur schwer korrigieren, wenn die Sache bereits in Prüfung ist.

Häufig gestellte Fragen

01 Worin unterscheidet sich der Flüchtlingsstatus vom subsidiären Schutz in Polen?
Der Flüchtlingsstatus wird bei begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe gewährt — dies ist die höchste Schutzstufe mit den weitreichendsten Rechten. Subsidiärer Schutz (ochrona uzupełniająca) wird gewährt, wenn die Flüchtlingskriterien nicht erfüllt sind, aber ein reales Risiko schwerer Beeinträchtigung besteht, insbesondere durch einen bewaffneten Konflikt. In der Praxis wird subsidiärer Schutz häufiger gewährt. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft zu beurteilen, welche Form dem konkreten Fall besser entspricht.
02 Worin unterscheidet sich internationaler Schutz vom vorübergehenden Schutz für Ukrainer?
Vorübergehender Schutz ist ein vereinfachter kollektiver EU-Mechanismus ohne individuelle Prüfung jeder Geschichte. Internationaler Schutz setzt ein persönliches Interview, eine individuelle Prüfung der Gründe und eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten (oft länger) voraus. Für die meisten Ukrainer mit vorübergehendem Schutz ist ein gesonderter Antrag auf internationalen Schutz in der Regel nicht erforderlich, außer bei Verfolgung aus anderen Gründen oder für Drittstaatsangehörige. Die Juristen der Internationalen Anwaltskanzlei "Zahist" beraten, ob ein solcher Antrag in Ihrer Situation sinnvoll ist.
03 Wie stellt man in Polen einen Antrag auf internationalen Schutz?
Der Antrag wird ausschließlich persönlich über eine Einheit des Grenzschutzes gestellt — an der Grenze oder in einer Dienststelle im Inland; per Post oder online ist dies nicht möglich. Erforderlich sind ein Interview (bei Bedarf mit Dolmetscher), die Unterzeichnung des Antrags auf Polnisch und der Erhalt einer vorläufigen Ausländeridentitätsbescheinigung. Der Antrag kann minderjährige Kinder erfassen, die mitreisen. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Mandanten in der Vorbereitungs- und Einreichungsphase.
04 Wie lange dauert die Prüfung des Antrags und was bewirkt die vorläufige Ausländeridentitätsbescheinigung?
Die gesetzliche Prüfungsfrist beträgt 6 Monate, ist aber wegen der Belastung des Amtes für Ausländerangelegenheiten oft länger; über Verlängerungen wird offiziell informiert. Die vorläufige Bescheinigung bestätigt die Identität und das Recht, sich während des Verfahrens legal in Polen aufzuhalten, ersetzt jedoch nicht die Aufenthaltskarte und erlaubt keinen Grenzübertritt. Der Antragsteller kann in der Regel mit Unterbringung, Grundversorgung und medizinischer Hilfe rechnen, abhängig von der Situation.
05 Was tun, wenn internationaler Schutz abgelehnt wurde?
Eine Ablehnung des Chefs des Amtes für Ausländerangelegenheiten kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Entscheidung (oder 5 Tagen bei offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags) beim Rat für Flüchtlingsangelegenheiten angefochten werden. Die Berufung ist keine Formalität: Der Rat hebt Ablehnungen der ersten Instanz mitunter auf. Eine versäumte Frist wird nur aus triftigen Gründen wiedereingesetzt, daher sollte das Entscheidungsdatum überwacht werden. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft, die Anfechtung vorzubereiten und rechtzeitig einzureichen.
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