Verlegen Sie Ihr Unternehmen nach Europa — mit einem Team, das beide Systeme von innen kennt
Tausende ukrainische Unternehmen haben ihren Rechtssitz bereits in die Europäische Union verlegt oder planen dies zu tun. Die Gründe sind vielfältig: Zugang zu europäischen Märkten, Vermögensschutz, vereinfachte Abrechnung mit internationalen Partnern, Stabilität des Rechtsumfelds.
Die Verlagerung eines Unternehmens ist jedoch nicht bloß die Registrierung einer neuen Gesellschaft im Ausland. Es geht um die Übertragung von Verträgen, Lizenzen und geistigem Eigentum. Es geht um Steuerplanung in zwei Jurisdiktionen. Es gibt dutzende Nuancen, bei denen ein Fehler Zeit und Geld kostet.
Anwaltskanzlei Zakhyst ist die einzige Rechtsanwaltskanzlei mit Büros sowohl in der Ukraine (über 50) als auch in sechs EU-Ländern. Wir begleiten Ihren Fall von der ersten Beratung in Odessa oder Kiew bis zum vollständigen Betrieb Ihres Unternehmens in Warschau, Prag oder Amsterdam. Ein Team, ein Ansprechpartner, beide Jurisdiktionen.
Für wen ist dies relevant
IT-Unternehmen und Freiberufler
Die mit europäischen Kunden über eine europäische juristische Person arbeiten, Zahlungen in Euro empfangen und die Steuererklärung vereinfachen möchten.
Produktions- und Handelsunternehmen
Die eine Rechtsadresse in der EU benötigen, um an Ausschreibungen teilzunehmen, Verträge mit europäischen Partnern abzuschließen oder Import/Export ohne unnötige Hürden zu betreiben.
Startups und Technologieunternehmen
Die europäische Finanzierung anziehen, den EU-Markt erschließen oder Zugang zu Förderprogrammen erhalten möchten.
Unternehmer, die nach Europa umgezogen sind
Und ihr Unternehmen näher an ihren Wohnort verlagern möchten, während sie die Verbindung zu den ukrainischen Aktivitäten aufrechterhalten.
Was wir tun
Analyse und Jurisdiktionswahl
Es gibt kein „bestes" Land für alle. Die optimale Wahl hängt von Ihrer Unternehmensart, Ihren Kunden, Ihrer steuerlichen Situation und Ihren persönlichen Plänen ab. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen ein konkretes Land und eine Rechtsform.
- Polen — die beliebteste Wahl für kleine und mittlere Unternehmen. Die Rechtsform Sp. z o.o. wird in 2–4 Wochen eingetragen.
- Tschechien — attraktiv durch das Steuersystem und die geografische Nähe. Rechtsform s.r.o.
- Niederlande — ideal für Holdingstrukturen und internationalen Handel. Rechtsform B.V.
- Deutschland — für diejenigen, die mit deutschen Kunden arbeiten möchten. Rechtsform GmbH.
- Frankreich — für Unternehmen, die auf den französischsprachigen Markt ausgerichtet sind. Rechtsform SARL oder SAS.
- Finnland — für Technologieunternehmen und Startups. Zugang zum skandinavischen Markt.
Unternehmensgründung
Nach der Wahl der Jurisdiktion übernehmen wir den gesamten Gründungsprozess:
- Vorbereitung der Gründungsunterlagen in zwei Sprachen
- Eintragung im Handelsregister des jeweiligen Landes
- Beantragung der Steuernummer
- Umsatzsteuerregistrierung (falls erforderlich)
- Eröffnung eines Geschäftsbankkontos
- Beschaffung einer Geschäftsadresse
Unternehmensübertragung
Die Gründung ist nur der Anfang. Danach muss das eigentliche Geschäft verlagert werden:
- Übertragung oder Neuregistrierung von Verträgen mit Kunden und Lieferanten
- Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums
- Übertragung von Lizenzen und Genehmigungen
- Formalisierung von Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern
- Einrichtung der Buchhaltung nach neuen Standards
Steuerplanung
Einer der komplexesten Teile der Verlagerung. Wenn ein Unternehmen in zwei Ländern tätig ist, muss klar sein, wo und welche Steuern zu zahlen sind.
- Analyse der Steuerlast in beiden Jurisdiktionen
- Strukturierung des Unternehmens zur Steuerminimierung im Rahmen des Gesetzes
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Beratung zu Verrechnungspreisen
Laufende Betreuung
Nach Abschluss der Verlagerung bleiben wir Ihr Rechtspartner sowohl in Europa als auch in der Ukraine:
- Vierteljährliche Rechtsbetreuung
- Satzungsänderungen, Gesellschafterveränderungen, Adressänderungen
- Vertretung vor Gerichten beider Jurisdiktionen
- Beratung zu neuen gesetzlichen Änderungen
Was kostet das
Wir arbeiten mit Festpreispaketen, damit Sie die Kosten im Voraus kennen.
Paket „Start"
Unternehmensgründung, Steuernummer, Geschäftsadresse, grundlegende Steuerberatung.
Paket „Business"
Alles aus „Start" + Kontoeröffnung, Übertragung von bis zu 5 Verträgen, Buchhaltungseinrichtung, Umsatzsteuerregistrierung.
Paket „Vollständige Verlagerung"
Alles aus „Business" + Übertragung des geistigen Eigentums, Formalisierung von Arbeitsverhältnissen, Steuerplanung, 3 Monate Rechtsbegleitung nach der Gründung.
Individuelles Paket
Für Holdingstrukturen, M&A-Situationen und komplexe internationale Konstruktionen. Preis wird nach der Analyse besprochen.
Alle Preise sind fest — keine versteckten Zahlungen. Sie kennen den Betrag vor Beginn der Arbeit.
Wie lange dauert das
Polen (Sp. z o.o.)
2–4 Wochen von der Einreichung der Unterlagen bis zur vollständigen Eintragung.
Tschechien (s.r.o.)
3–5 Wochen. Ein notariell beglaubigter Gründungsakt ist erforderlich.
Niederlande (B.V.)
1–3 Wochen. Eines der schnellsten Verfahren in der EU.
Deutschland (GmbH)
4–8 Wochen. Notarielle Beurkundung und ein Mindeststammkapital von €25.000 erforderlich.
Frankreich (SARL/SAS)
3–6 Wochen.
Finnland (Oy)
2–4 Wochen. Vollständig digitales Verfahren.
Typische Fehler bei der Unternehmensverlagerung
Land nach dem Rat eines Bekannten wählen
Was für einen IT-Freiberufler geeignet ist, passt nicht zu einem Produktionsunternehmen. Die Jurisdiktion muss auf das konkrete Geschäft zugeschnitten werden.
Gründung ohne Steuerplanung
Das Unternehmen wurde gegründet, und dann stellte sich heraus, dass die Steuerlast höher ist als erwartet. Oder es entstand eine Doppelbesteuerung.
Ignorieren des ukrainischen Rechts
Die ukrainische juristische Person muss ordnungsgemäß geschlossen oder restrukturiert werden, sonst entstehen rechtliche und steuerliche Risiken.
Eigenständige Kontoeröffnung
Europäische Banken prüfen ukrainische Kunden sehr genau. Ohne die richtigen Unterlagen ist eine Ablehnung praktisch garantiert.
Alles selbst über das Internet erledigen wollen
Jede Situation ist einzigartig. Ein Fehler in den Gründungsunterlagen kann ein Konto blockieren oder jahrelange Probleme mit dem Finanzamt verursachen.
Warum Anwaltskanzlei Zakhyst
Büros in beiden Systemen
50+ Büros in der Ukraine und 6 Büros in EU-Ländern — Berlin, Prag, Krakau, Paris, Amsterdam, Helsinki. Wir sind physisch dort, wo Ihr Unternehmen ist.
Ein Team — zwei Jurisdiktionen
Sie müssen keine separaten Anwälte in der Ukraine und in Europa engagieren. Wir koordinieren den gesamten Prozess innerhalb einer Kanzlei.
14+ Jahre Erfahrung
2011 gegründet, sind wir zur größten Rechtsanwaltskanzlei der Ukraine geworden. 95 % der Fälle — zugunsten der Mandanten.
Transparente Preise
Festpreispakete ohne versteckte Zahlungen. Sie kennen den Betrag vor Beginn der Arbeit.
eAdvokat
Eine mobile App, über die Sie jeden Schritt sehen: Dokumente, Status, Nachrichten von Ihrem Anwalt. Volle Kontrolle in Ihrem Telefon.
Mehrsprachigkeit
Wir arbeiten auf Ukrainisch, Deutsch, Polnisch, Tschechisch, Französisch, Niederländisch, Finnisch und Englisch.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mein Unternehmen in der Ukraine schließen?
Nicht unbedingt. Je nach Ihrer Situation kann es vorteilhafter sein, das ukrainische Unternehmen zu behalten und eine Tochter- oder verbundene Struktur in der EU zu gründen. Wir analysieren jeden Fall einzeln.
Kann ich Direktor eines EU-Unternehmens sein, während ich in der Ukraine lebe?
In den meisten EU-Ländern ja, aber es gibt Nuancen bezüglich der Steuerresidenz. In einigen Jurisdiktionen wird empfohlen, einen lokalen Direktor oder Vertreter zu haben. Wir finden die optimale Struktur.
Wie viel Kapital wird für das Stammkapital benötigt?
Das hängt vom Land ab. In Polen ist das Minimum 5.000 PLN (~€1.150). In Tschechien — 1 CZK. In den Niederlanden — €0,01. In Deutschland — €25.000 für eine GmbH oder €1 für eine UG. Wir helfen Ihnen, die optimale Form zu wählen.
Werde ich ein Bankkonto problemlos eröffnen können?
Das ist eine der häufigsten Schwierigkeiten. Wir bereiten ein vollständiges Dokumentenpaket entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Bank vor und begleiten den Prozess bis zur erfolgreichen Kontoeröffnung.
Was ist mit Mitarbeitern, die in der Ukraine geblieben sind?
Es gibt mehrere legale Optionen: Arbeitsvertrag über das ukrainische Unternehmen, Dienstleistungsvertrag mit dem europäischen Unternehmen oder Einstufung als selbstständige Auftragnehmer. Jede Option hat ihre eigenen steuerlichen Konsequenzen — wir helfen Ihnen, die richtige zu wählen.
Kann eine Marke übertragen werden?
Ja. Wenn Ihre Marke in der Ukraine eingetragen ist, kann sie auf EU-Ebene über das EUIPO neu eingetragen oder ein neuer Antrag gestellt werden. Wir begleiten diesen Prozess vollständig.
Buchen Sie eine kostenlose Beratung
Erzählen Sie uns von Ihrem Unternehmen — und wir geben Ihnen in 30 Minuten einen konkreten Aktionsplan: welches Land zu wählen ist, was es kosten wird, welche Fristen gelten und welche Schritte zuerst unternommen werden müssen.