Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei

Wie erhält man den subsidiären Schutz in Frankreich (protection subsidiaire)?

Um in Frankreich subsidiären Schutz zu erhalten, muss ein individueller Asylantrag im Rahmen des OFPRA-Verfahrens gestellt und eine reale Gefahr schwerwiegenden Schadens bei einer Rückkehr in das Herkunftsland nachgewiesen werden.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" verfügt über eine Vertretung in Frankreich und begleitet Mandanten in jeder Phase des Verfahrens — von der ersten Vorsprache bei der Präfektur bis zum Anhörungsgespräch bei der OFPRA. Unsere Erfahrung zeigt, dass Antragsteller, die im Voraus eine detaillierte und schlüssige Darstellung der Umstände vorbereiten, deutlich schneller eine Entscheidung erhalten als diejenigen, die ihre Argumente erst während der Anhörung formulieren.

Voraussetzungen für die Gewährung des subsidiären Schutzes

Subsidiärer Schutz wird einer Person gewährt, die die Kriterien für die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt, jedoch nachweist, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Heimatland einem der gesetzlich bestimmten schwerwiegenden Risiken ausgesetzt wäre.

  1. Todesstrafe oder Hinrichtung.
  2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
  3. Ernsthafte und individuelle Bedrohung des Lebens oder der persönlichen Sicherheit infolge von Gewalt im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt.

Im Unterschied zum Flüchtlingsstatus ist es für den subsidiären Schutz nicht erforderlich, eine Verfolgung aus einem bestimmten Grund — Rasse, Religion oder politische Überzeugung — nachzuweisen; der Nachweis einer realen Gefahr schwerwiegenden Schadens genügt.

Drei Etappen der Antragstellung auf Schutz

Das Verfahren zur Erlangung von Schutz in Frankreich besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, von denen jeder eigene Fristen und Anforderungen hat.

  1. Vorsprache bei der Struktur der Erstaufnahme von Asylbewerbern (SPADA), die bei der Vorbereitung auf die Registrierung des Antrags unterstützt.
  2. Registrierung im einheitlichen Aufnahmezentrum (GUDA) bei der Präfektur — Abnahme der Fingerabdrücke, Prüfung des zuständigen Landes für die Bearbeitung des Antrags, Ausstellung der Bescheinigung als Asylbewerber.
  3. Einreichung des vollständigen Dossiers bei der OFPRA innerhalb von einundzwanzig Tagen ab Erhalt der Bescheinigung.

Welche Unterlagen für die Antragstellung bei der OFPRA erforderlich sind

Das Dossier für die OFPRA muss vollständig sein und mehrere obligatorische Elemente enthalten, ohne die der Antrag nicht zur sachlichen Prüfung angenommen wird.

  1. Ausgefülltes Cerfa-Formblatt mit den persönlichen Daten des Antragstellers und der Familienangehörigen.
  2. Detaillierte schriftliche Darstellung der Umstände (récit), die die Gründe für den Schutzantrag erläutert.
  3. Zwei Lichtbilder im vorgeschriebenen Format.
  4. Vorhandene Dokumente, die die Identität belegen oder die im Dossier dargelegten Umstände bestätigen.

Erweist sich das Dossier als unvollständig, teilt die OFPRA dem Antragsteller die Mängel mit, und dieser erhält acht Tage zur Nachbesserung der Unterlagen.

Anhörung bei der OFPRA: wie sie abläuft

Nach der Registrierung des Dossiers führt ein Schutzbeauftragter der OFPRA ein persönliches Anhörungsgespräch durch, in dem die persönliche Situation des Antragstellers und die konkreten Bedrohungen, denen er bei einer Rückkehr ausgesetzt sein könnte, eingehend geprüft werden.

Der Antragsteller hat das Recht, mit einem Rechtsanwalt oder einem Vertreter einer akkreditierten Vereinigung zur Anhörung zu erscheinen; das Gespräch wird aufgezeichnet, um es im Falle einer Anfechtung der Entscheidung später verwenden zu können.

Ordentliches und beschleunigtes Prüfungsverfahren

Der Antrag kann je nach den Umständen des Falles im ordentlichen oder im beschleunigten Verfahren geprüft werden; diese Wahl wirkt sich auf die späteren Fristen für eine Anfechtung aus.

VerfahrenWann es angewendet wirdAnfechtungsfrist bei der CNDA
OrdentlichStandardprüfung ohne zusätzliche Risikofaktoren1 Monat ab Bekanntgabe
Beschleunigtsicheres Herkunftsland, Folgeantrag, verspätete Antragstellung von mehr als 90 Tagen, Gefahr für die öffentliche Ordnung10 Tage ab Bekanntgabe

Wann ein Antrag als beschleunigt eingestuft wird

Die Einstufung eines Antrags als beschleunigt bedeutet keine automatische Ablehnung — die OFPRA prüft die Sache weiterhin in der Sache, lediglich in verkürzten Fristen und mit einem kürzeren Zeitfenster für die anschließende Anfechtung.

  1. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger oder ständiger Einwohner eines Landes, das in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufgenommen ist.
  2. Die durchschnittliche Anerkennungsquote für Schutz für Staatsangehörige des betreffenden Landes innerhalb der EU liegt nicht über 20 %.
  3. Über einen früheren Antrag des Antragstellers ist bereits eine endgültige Entscheidung ergangen, und der neue Antrag wurde als zulässig anerkannt.
  4. Der Antragsteller hat bei der Antragstellung unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Informationen verschwiegen.
  5. Der Schutzantrag wurde mit einer Verzögerung von mehr als 90 Tagen nach der Einreise nach Frankreich ohne triftigen Grund gestellt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst im beschleunigten Verfahren eine sorgfältige Vorbereitung des Dossiers das Prüfungsergebnis wesentlich beeinflusst, da der Schutzbeauftragte die Sache nach denselben sachlichen Kriterien bewertet.

Prüfungsfristen der OFPRA

Im Durchschnitt trifft die OFPRA eine Entscheidung innerhalb von zwei bis sechs Monaten ab Einreichung des vollständigen Dossiers.

Kann eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten wegen einer vorübergehend unklaren Lage im Herkunftsland nicht getroffen werden, erhält der Antragsteller ein Schreiben, und die Sache wird alle vier Monate erneut bewertet.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Antragsteller, die den Status ihrer Sache regelmäßig über das persönliche Konto auf der Website der OFPRA prüfen, schneller von zusätzlichen Anfragen oder der Notwendigkeit, neue Unterlagen vorzulegen, erfahren.

Anfechtung einer Ablehnung: Beschwerde bei der CNDA

Im Falle einer Ablehnung kann der Antragsteller die Entscheidung der OFPRA vor dem Nationalen Gericht für Asylrecht (CNDA) anfechten; die Frist für die Einlegung der Beschwerde hängt von der Art des Prüfungsverfahrens ab.

Im ordentlichen Verfahren bleibt das Recht, im französischen Hoheitsgebiet zu verbleiben, bis zur Entscheidung der CNDA bestehen. Im beschleunigten Verfahren hemmt die Anfechtung die Vollziehung der Entscheidung nicht automatisch, weshalb gesondert beim Verwaltungsgericht um das Recht auf Verbleib während des Verfahrens ersucht werden muss.

Um im Rahmen des ordentlichen Verfahrens unentgeltliche Rechtsberatung zu erhalten, hat der Antragsteller fünfzehn Tage ab Bekanntgabe der Entscheidung Zeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Rechte nach Erhalt des subsidiären Schutzes

Nach einer positiven Entscheidung der OFPRA erhält der Antragsteller eine mehrjährige Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von bis zu vier Jahren, die das Recht auf Arbeit ohne gesonderte Genehmigung des Arbeitgebers verleiht.

Inhaber des subsidiären Schutzes haben zudem Anspruch auf ein vereinfachtes Verfahren des Familiennachzugs sowie Zugang zum staatlichen Krankenversicherungssystem gleichberechtigt mit anderen Einwohnern Frankreichs.

Nach vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts mit dieser Karte kann unter der Voraussetzung, dass die Schutzgründe fortbestehen, eine zehnjährige Aufenthaltskarte beantragt werden.

Typische Fehler bei der Antragstellung auf subsidiären Schutz

Der häufigste Fehler ist die Einreichung eines unvollständigen Dossiers ohne detaillierte Darstellung der Umstände, weshalb die OFPRA um Nachbesserung der Unterlagen ersucht und die Prüfungsfrist faktisch verlängert wird.

Ein weiteres verbreitetes Problem ist die Versäumung der einundzwanzigägigen Frist zur Einreichung der Unterlagen nach Erhalt der Asylbewerberbescheinigung vom GUDA.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Antragsteller, die die schriftliche Darstellung der Umstände bereits vor Einreichung des Dossiers gemeinsam mit einem Fachmann vorbereiten, in der späteren Anhörung eine deutlich schlüssigere und überzeugendere Geschichte vortragen.

Unterstützung während der Wartezeit auf die Entscheidung

Solange die Prüfung des Antrags andauert, hat der Asylbewerber Anspruch auf vorübergehende Unterbringung in staatlichen Aufnahmezentren sowie auf eine monatliche finanzielle Unterstützung, deren Höhe von der Familienzusammensetzung und dem Vorhandensein einer Wohnung abhängt.

Der Antragsteller erhält zudem unmittelbar nach der Registrierung des Antrags beim GUDA Zugang zum staatlichen Krankenversicherungssystem, noch vor der endgültigen Entscheidung der OFPRA.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine rechtzeitige Vorsprache bei der SPADA zur Information über verfügbare Unterbringungszentren hilft, in der Anfangsphase des Verfahrens einen längeren Zeitraum ohne stabile Wohnung zu vermeiden.

Kann der subsidiäre Schutz nach Erhalt wieder entzogen werden

Der subsidiäre Schutz ist kein lebenslanger Status — die OFPRA kann ihn beenden, wenn sich die Umstände, die der Gewährung des Schutzes zugrunde lagen, im Herkunftsland wesentlich und nachhaltig geändert haben.

Der Schutz kann auch in Fällen von Betrug bei der Antragstellung oder wenn die Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit des Staates darstellt, widerrufen werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Aufbewahrung dokumentarischer Nachweise der Umstände, die dem Schutz zugrunde lagen, auch nach einer positiven Entscheidung nützlich ist — für den Fall einer erneuten Überprüfung des Status.

Expertenblick: wie man sich auf die Anhörung vorbereitet

Die Analyse unserer Fälle zeigt, dass Anträge mit einer klaren Chronologie der Ereignisse und Belegen, auch indirekten, von den Schutzbeauftragten deutlich aufmerksamer geprüft werden als allgemeine Beschreibungen ohne Einzelheiten.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Konsistenz: Abweichungen zwischen der schriftlichen Darstellung und den mündlichen Antworten im Interview können das Vertrauen in den Antrag erheblich mindern.

Wir empfehlen, bereits in der Phase der Dossier-Vorbereitung eine Beratung in Anspruch zu nehmen und nicht erst nach Erhalt einer Ablehnung, wenn ein Teil der Argumente aufgrund der Verfahrensfristen bereits an Kraft verliert.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" verfügt über eine Vertretung in Frankreich und begleitet Mandanten in jeder Phase des Verfahrens — von der Vorbereitung des Dossiers bis zum Interview bei OFPRA und, bei Bedarf, der Anfechtung der Entscheidung vor dem CNDA.

Eine individuelle Beratung hilft, genau einzuschätzen, ob es in der konkreten Situation sinnvoll ist, subsidiären Schutz zu erhalten, und das Dossier unter Berücksichtigung der festgelegten Fristen von OFPRA qualitativ vorzubereiten.

Jeder Fall hat eigene Einzelheiten — die Umstände der Ausreise, vorhandene Beweise, Antragsfristen; daher bleibt die persönliche Analyse der Situation gemeinsam mit einem Fachmann der zuverlässigste Weg, einen überzeugenden Antrag vorzubereiten.

Je früher ein Antragsteller, der plant, subsidiären Schutz zu erhalten, eine Beratung in Anspruch nimmt, desto vollständiger und konsistenter wird das bei OFPRA eingereichte Dossier.

Häufig gestellte Fragen

01 Was ist subsidiärer Schutz und worin unterscheidet er sich vom Flüchtlingsstatus?
Subsidiärer Schutz wird einer Person gewährt, die die Flüchtlingskriterien nicht erfüllt, aber eine reale Gefahr schwerwiegenden Schadens bei Rückkehr nachweist: Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung oder eine individuelle Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt. Im Gegensatz zum Flüchtlingsstatus muss keine Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung nachgewiesen werden. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft dabei, die Gründe korrekt nach den Kriterien des protection subsidiaire zu qualifizieren.
02 Welche Schritte sind erforderlich, um in Frankreich einen Antrag auf subsidiären Schutz zu stellen?
Zuerst wendet man sich an die SPADA zur Vorbereitung der Registrierung, anschließend wird der Antrag bei der GUDA der Präfektur registriert (Fingerabdrücke, Prüfung des zuständigen Landes, Bescheinigung als Asylbewerber). Das vollständige Dossier muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung bei der OFPRA eingereicht werden. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Mandanten vom ersten Kontakt mit der Präfektur bis zum Interview bei der OFPRA.
03 Welche Unterlagen werden für das OFPRA-Dossier benötigt und was geschieht bei unvollständigem Paket?
Obligatorische Elemente: das Cerfa-Formular, ein detaillierter schriftlicher récit zu den Umständen, zwei Lichtbilder im vorgeschriebenen Format sowie vorhandene Ausweis- oder Beweismittel. Ist das Dossier unvollständig, räumt die OFPRA acht Tage zur Nachbesserung ein. Eine im Voraus vorbereitete schlüssige Darstellung der Umstände beschleunigt nach Erfahrung der Internationalen Anwaltskanzlei "Zahist" die Bearbeitung.
04 Worin unterscheiden sich das ordentliche und das beschleunigte Prüfungsverfahren und welche Fristen gelten für Rechtsmittel?
Im ordentlichen Verfahren beträgt die Frist für die Anfechtung vor dem CNDA 1 Monat; im beschleunigten Verfahren 10 Tage. Das beschleunigte Verfahren gilt insbesondere bei „sicherem“ Herkunftsland, Folgeantrag, Antrag später als 90 Tage nach der Einreise oder Gefahr für die öffentliche Ordnung. Die Beschleunigung bedeutet keine automatische Ablehnung: Die Sache wird weiterhin in der Sache geprüft, jedoch in kürzeren Fristen.
05 Welche Rechte verleiht eine positive Entscheidung über subsidiären Schutz und was ist bei einer Ablehnung durch die OFPRA zu tun?
Nach Bewilligung wird eine mehrjährige Aufenthaltskarte für bis zu 4 Jahre mit dem Recht zur Arbeit ohne gesonderte Erlaubnis, Zugang zur Krankenversicherung und erleichterter Familienzusammenführung ausgestellt; später kann eine 10-jährige Aufenthaltskarte beantragt werden. Eine Ablehnung wird beim CNDA angefochten; im ordentlichen Verfahren bleibt das Aufenthaltsrecht bis zur Gerichtsentscheidung bestehen, im beschleunigten Verfahren ist häufig ein gesonderter Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht erforderlich. Für unentgeltliche Rechtshilfe im ordentlichen Verfahren ist der Antrag innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu stellen.
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