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Leistungen für ein in Polen geborenes Kind: Was ukrainischen Familien zusteht

Wenn ein Kind in Polen bei Eltern mit dem Status PESEL UKR geboren wird, kann die Familie Anspruch auf mehrere Arten von Unterstützung haben – vom einmaligen Kapital für das zweite Kind bis zum monatlichen Kindergeld 800+ für jedes Kind.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet seit mehr als zehn Jahren Ukrainer in Fragen der Legalisierung und sozialer Leistungen im Ausland und verfügt über eine eigene Vertretung in Polen, kennt daher die Verfahren von ZUS und USC nicht vom Hörensagen, sondern aus der täglichen Praxis.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Kindergeldzahlungen in Polen ab 2026 mehr Aufmerksamkeit für die Unterlagen erfordern als zuvor. Neue Regeln haben einen verpflichtenden PESEL und eine Erwerbstätigkeitsvoraussetzung für den Antragsteller eingeführt, weshalb ein Teil der Familien riskiert, die Leistung allein aus formalen Gründen nicht zu erhalten.

Wie die Geburt eines Kindes in Polen registriert wird

Die Geburt eines Kindes muss beim USC (Urząd Stanu Cywilnego) innerhalb von 21 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Geburtskarte aus dem Krankenhaus registriert werden – hierfür benötigt der Elternteil lediglich einen Personalausweis.

Nach der Registrierung stellt das USC kostenlos eine verkürzte Abschrift der Geburtsurkunde, eine Mitteilung über die Zuteilung der PESEL-Nummer sowie eine Bestätigung der Anmeldung am Wohnsitz des Kindes aus.

Wenn die Eltern bereits PESEL-Nummern und Aufenthaltskarten besitzen, wird das Kind im System mit dem Status „UKR“ registriert, was die anschließende Beantragung von Kindergeld erleichtert.

Wer für Kindergeldzahlungen in Polen zuständig ist

Das Kindergeld 800+ wird von der ZUS (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) – der staatlichen Sozialversicherungsanstalt – bewilligt und ausgezahlt, nicht von der örtlichen Gemeinde oder der Woiwodschaft.

Den Rodzinny Kapitał Opiekuńczy verwaltet ebenfalls die ZUS, daher werden beide zentralen Leistungen über dasselbe persönliche Konto ZUS PUE oder das Portal Emp@tia beantragt.

Das USC ist dabei nur für die Registrierung der Geburt selbst und die Zuteilung der PESEL-Nummer zuständig – ohne diesen Schritt ist die Antragstellung auf jegliche Leistung unmöglich.

Kindergeld 800+: neue Regeln für Ukrainer ab 2026

Ab dem 31. Januar 2026 wurde die Auszahlung von 800+ für ukrainische Staatsangehörige mit dem Status UKR ausgesetzt, und um den Anspruch auf die Leistung zu behalten, muss ab dem 1. Februar 2026 ein neuer Antrag für den laufenden Leistungszeitraum gestellt werden.

Im neuen Antrag müssen zwingend die PESEL-Nummern des Antragstellers und des Kindes angegeben werden, und der Anspruch auf die Leistung hängt nach der allgemeinen Regel von der Erwerbstätigkeit des Antragstellers im Monat vor der Antragstellung ab.

Von der Erwerbstätigkeitsvoraussetzung befreit sind unter anderem Eltern von Kindern mit Behinderung sowie Antragsteller für ein Kind mit polnischer Staatsangehörigkeit – für sie wird die Leistung nach den allgemeinen Regeln bewilligt.

Rodzinny Kapitał Opiekuńczy: Kapital für das zweite Kind

Rodzinny Kapitał Opiekuńczy (RKO) ist eine einmalige Unterstützung für das zweite und jedes weitere Kind in der Familie in Höhe von bis zu 12 000 Zloty, die von der ZUS bewilligt und ausgezahlt wird.

Das Geld kann auf zwei Arten bezogen werden: 500 Zloty über 24 Monate oder 1000 Zloty über 12 Monate – die Wahl des Formats liegt bei der Familie bei der Antragstellung.

Für den Erhalt von RKO muss das Familieneinkommen nicht nachgewiesen werden, und Ausländern, einschließlich ukrainischer Staatsangehöriger, steht ein spezielles ukrainischsprachiges Antragsformular RKO-U zur Verfügung.

Wenn das Kind vor dem Umzug nach Polen geboren wurde

Wenn das Kind außerhalb Polens geboren wurde und die Familie anschließend umgezogen ist, benötigt es für den Erhalt von Leistungen ebenfalls eine PESEL-Nummer – diese kann gleichzeitig mit der Einreichung der Unterlagen für den vorübergehenden Schutzstatus beantragt werden.

Nach Zuteilung der PESEL-Nummer erhält das Kind Zugang zu den Leistungen nach den allgemeinen Regeln, einschließlich 800+ und, sofern ältere Geschwister vorhanden sind, Rodzinny Kapitał Opiekuńczy.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Familien, die dem Kind unmittelbar nach der Ankunft in Polen eine PESEL-Nummer beantragen, deutlich schneller Zugang zu den Leistungen erhalten als diejenigen, die diesen Schritt aufschieben.

Vergleich der wichtigsten Kindergeldzahlungen

LeistungHöheVoraussetzung für den Erhalt
800+800 Zloty monatlich pro KindPESEL des Antragstellers und des Kindes, Erwerbstätigkeit
Rodzinny Kapitał OpiekuńczyBis zu 12 000 Zloty für das 2. und weitere KindOhne Prüfung des Familieneinkommens
Świadczenie z USCKostenlose Ausfertigung und PESELRegistrierung der Geburt innerhalb von 21 Tagen

Weitere Unterstützungsarten für Familien mit Kindern

Neben 800+ und RKO können Familien mit niedrigem Einkommen Anspruch auf zasiłek rodzinny haben – ein Familiengeld mit Einkommensprüfung, das nicht von der ZUS, sondern vom örtlichen ośrodek pomocy społecznej am Wohnsitz bewilligt wird.

Gesondert gilt dobry start („Guter Start“) – eine einmalige Zahlung von 300 Zloty zum Schuljahresbeginn für Schüler, die nicht vom Familieneinkommen abhängt und jährlich neu beantragt wird.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Familien nur 800+ kennen und verfügbare zusätzliche Leistungen nicht nutzen, einfach weil sie keine Informationen darüber in verständlicher Sprache gefunden haben.

Medizinische Betreuung von Mutter und Kind

Eine Schwangerschaft in Polen wird über eine staatliche oder private Poliklinik im Rahmen des NFZ-Programms betreut, und für ukrainische Staatsangehörige mit dem Status PESEL UKR ist die medizinische Versorgung grundsätzlich zu denselben Bedingungen wie für polnische Staatsangehörige zugänglich.

Nach der Geburt wird dem Kind ein Bezirks-Kinderarzt zugewiesen, und eine Patenschaftspflegekraft besucht die Familie in den ersten Lebenswochen des Babys – dies ist ein standardmäßiger Bestandteil des Systems zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind.

Welche Unterlagen vorbereitet werden müssen

Das Standardpaket für die Beantragung von Leistungen umfasst die Geburtskarte aus dem Krankenhaus, den Personalausweis des Elternteils, die PESEL-Nummern des Elternteils und des Kindes sowie den Nachweis des Aufenthaltsstatus in Polen.

  1. Registrieren Sie die Geburt des Kindes beim USC innerhalb von 21 Tagen
  2. Warten Sie auf die Zuteilung der PESEL-Nummer an das Kind
  3. Stellen Sie den Antrag auf 800+ über das Portal Emp@tia oder das persönliche Konto ZUS PUE
  4. Bei Vorhandensein eines zweiten Kindes stellen Sie einen gesonderten Antrag auf RKO

Wie die Zahlung für mehrere Kinder berechnet wird

800+ wird für jedes Kind in der Familie unabhängig von der Geburtsreihenfolge ausgezahlt, daher erhält eine Familie mit drei Kindern drei gesonderte Zahlungen von je 800 Zloty und nicht eine Gesamtsumme.

Rodzinny Kapitał Opiekuńczy wird hingegen erst ab dem zweiten Kind bewilligt, daher entfällt diese Leistung für ein einziges Kind in der Familie vollständig.

Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade die Verwechslung dieser beiden Berechnungslogiken am häufigsten zu Fehlern bei der selbstständigen Antragstellung ohne vorherige Beratung führt.

Besonderheiten für ukrainische Familien mit vorübergehendem Schutz

Das Vorhandensein des Status PESEL UKR garantiert für sich genommen nicht die automatische Bewilligung aller Leistungen – ab 2026 erfordert ein Teil der Zahlungen gerade einen aktiven Antrag und keine automatische Verlängerung wie früher.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" berät ukrainische Familien regelmäßig zu diesen Änderungen – welche Unterlagen erneut einzureichen sind und welche Rechte ohne Neuausstellung erhalten bleiben.

Gesondert ist zu berücksichtigen, dass die Erwerbstätigkeitsvoraussetzung für 800+ gerade anhand des Monats vor der Antragstellung geprüft wird, daher sollte eine kurze Arbeitsunterbrechung im Voraus und nicht nachträglich geplant werden.

Wohin und wie Anträge einzureichen sind

Den Antrag auf 800+ und Rodzinny Kapitał Opiekuńczy kann man vollständig online über das Portal Emp@tia oder das persönliche Konto ZUS PUE stellen, ohne persönlich ein Büro aufzusuchen.

Für den Zugang zu den elektronischen Diensten wird ein Profil Zaufany oder eine andere anerkannte Methode der elektronischen Identifizierung benötigt, die sowohl online als auch in einer Filiale einer Partnerbank eingerichtet werden kann.

Ist die elektronische Einreichung nicht möglich, kann der Antrag in Papierform direkt bei der örtlichen ZUS-Stelle eingereicht werden – Adressen und Öffnungszeiten sind auf der offiziellen Website der Einrichtung angegeben.

Was bei Ablehnung der Leistungsbewilligung zu tun ist

Eine Ablehnung der ZUS kann innerhalb der festgelegten Frist angefochten werden, die stets unmittelbar in der Ablehnungsentscheidung selbst angegeben ist – in der Regel sind dies einige Wochen ab Erhalt des Dokuments.

Unsere Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Ablehnungen mit einem unvollständigen Unterlagenpaket oder dem Fehlen einer bestätigten PESEL-Nummer des Kindes zusammenhängt und nicht mit dem tatsächlichen Fehlen eines Anspruchs auf die Leistung.

Vor Einreichung einer formellen Beschwerde sollte der Ablehnungsgrund sorgfältig nachgelesen und nach Möglichkeit die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden – dies ist oft schneller als eine vollständige Anfechtung der Entscheidung.

Typische Fehler bei der Beantragung von Leistungen

Der erste Fehler besteht darin, nach der Aussetzung der Zahlungen Anfang 2026 keinen neuen Antrag auf 800+ zu stellen und davon auszugehen, dass die Leistung automatisch weitergezahlt wird.

Der zweite – die PESEL-Nummer des Kindes unmittelbar nach ihrer Zuteilung nicht anzugeben, weshalb der Antrag auf die Leistung erneut gestellt werden muss.

Der dritte – die Voraussetzungen von RKO und 800+ zu verwechseln: RKO hängt nicht von der Erwerbstätigkeit des Antragstellers ab, während 800+ ab 2026 in den meisten Fällen davon abhängt.

Wie wir bei der Beantragung von Kindergeldzahlungen helfen

Wir begleiten ukrainische Familien in jeder Phase — von der Geburtsregistrierung im USC bis zur Einreichung der Anträge bei der ZUS, damit die Kindergeldleistungen in Polen ohne Verzögerungen und wiederholte Ablehnungen aus formellen Gründen bewilligt werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die vorherige Prüfung des vollständigen Dokumentenpakets vor der Antragstellung die Bearbeitungsdauer spürbar verkürzt und das Ablehnungsrisiko senkt.

Wir helfen auch dabei zu klären, welche zusätzlichen Leistungen neben den grundlegenden 800+ und RKO der jeweiligen Familie unter Berücksichtigung ihrer Zusammensetzung und aktuellen Situation zustehen.

Wenn bei Ihnen in Polen ein Kind geboren wurde und Sie unsicher sind, welche Kindergeldleistungen in Polen Ihnen zustehen, ist es ratsam, die aktuelle Dokumentenliste im Voraus zu klären, statt dies erst nach einer Ablehnung herauszufinden.

Häufig gestellte Fragen

01 Welche Leistungen kann eine ukrainische Familie erhalten, wenn ein Kind in Polen mit dem Status PESEL UKR geboren wurde?
Die Familie kann das monatliche Kindergeld 800+ für jedes Kind beantragen und ab dem zweiten Kind den Rodzinny Kapitał Opiekuńczy (RKO) bis zu 12 000 Zloty. Zusätzlich stehen bei geringem Einkommen der zasiłek rodzinny sowie die einmalige Zahlung „Dobry start“ in Höhe von 300 Zloty zum Schuljahresbeginn zur Verfügung. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft dabei, alle anwendbaren Unterstützungsmaßnahmen korrekt auszuwählen und zu beantragen.
02 Muss der Antrag auf das Kindergeld 800+ für Ukrainer ab 2026 erneut gestellt werden?
Ja. Ab dem 31. Januar 2026 wurde die Zahlung 800+ für ukrainische Staatsangehörige mit Status UKR ausgesetzt; ab dem 1. Februar 2026 ist zur Wahrung des Anspruchs ein neuer Antrag für den laufenden Zeitraum erforderlich. Im Antrag sind PESEL des Antragstellers und des Kindes verpflichtend; nach der allgemeinen Regel wird auch die Erwerbstätigkeit des Antragstellers im Monat vor der Antragstellung berücksichtigt. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet die Einreichung über ZUS PUE und Emp@tia unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen.
03 Wie registriert man die Geburt eines Kindes in Polen und wozu wird PESEL benötigt?
Die Geburt wird beim USC innerhalb von 21 Tagen ab Ausstellung der Geburtskarte aus dem Krankenhaus registriert; für den Elternteil genügt ein Ausweisdokument. Das USC stellt kostenlos eine Kurzfassung der Geburtsurkunde, die PESEL-Mitteilung und die Meldebestätigung am Wohnort aus. Ohne PESEL des Kindes ist ein Antrag auf Leistungen unmöglich — dieser Schritt ist entscheidend für 800+ und RKO.
04 Was ist der Rodzinny Kapitał Opiekuńczy und wie erhalten ihn Ukrainer?
RKO ist eine Unterstützung für das zweite und jedes weitere Kind bis zu 12 000 Zloty ohne Einkommensprüfung der Familie; die Leistung wird von ZUS bewilligt. Man kann 500 Zloty über 24 Monate oder 1 000 Zloty über 12 Monate wählen; für ukrainische Staatsangehörige gibt es das Formular RKO-U. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft, einen gesonderten Antrag auf RKO parallel zu 800+ zu stellen.
05 Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Kindergeldleistungen in Polen benötigt?
In der Regel erforderlich sind die Geburtskarte aus dem Krankenhaus, der Ausweis des Elternteils, PESEL von Elternteil und Kind sowie der Nachweis des Aufenthaltsstatus. Zuerst wird die Geburt beim USC registriert und der PESEL des Kindes abgewartet; anschließend wird 800+ über Emp@tia oder ZUS PUE beantragt und bei einem zweiten Kind ein gesonderter Antrag auf RKO gestellt. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" prüft das Unterlagenpaket, um eine Ablehnung aus formellen Gründen zu vermeiden.
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