Rechtlicher Schutz von Unternehmen in kommerziellen Streitigkeiten und Transaktionen zwischen der Ukraine und Europa
Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen — Verträge, Lieferungen, Partnerschaften, Streitigkeiten — werden erheblich komplexer, wenn das Geschäft zwei Jurisdiktionen umfasst. Ein nach ukrainischem Recht geschlossener Vertrag kann in Polen oder den Niederlanden ganz andere Konsequenzen haben.
Anwaltskanzlei Zakhyst vertritt Unternehmensinteressen in kommerziellen Angelegenheiten sowohl in der Ukraine als auch in sechs EU-Ländern. Ein Team, beide Jurisdiktionen — von der Vertragsgestaltung bis zur Schuldeneintreibung vor Gericht.
Tätigkeitsbereiche
Vertragsgestaltung und -prüfung
Handelsverträge, Lieferverträge, Agenturvereinbarungen, Distributionsverträge — wir gestalten und prüfen sie unter Berücksichtigung der Gesetzgebung beider Jurisdiktionen.
Forderungseinzug
Mahnverfahren, Verhandlungen, gerichtliche Schuldeneintreibung von Geschäftspartnern in verschiedenen Ländern. Vollstreckung von EU-Gerichtsurteilen in der Ukraine und umgekehrt.
Kommerzieller Rechtsstreit
Vertretung vor ukrainischen Handelsgerichten und EU-Zivil-/Handelsgerichten. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (ICC, LCIA, Stockholmer Schiedsverfahren).
Gesellschaftsrechtliche Fragen
Unternehmensstrukturierung, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen zwischen Anteilseignern, Reorganisation und Liquidation juristischer Personen in beiden Jurisdiktionen.
Vorgehensweise
Situationsanalyse
Wir prüfen Dokumente, bestimmen das anwendbare Recht, schätzen Perspektiven und Risiken ein. Wir schlagen einen konkreten Aktionsplan mit realistischen Prognosen vor.
Außergerichtliche Beilegung
Wir senden eine Mahnung und führen Verhandlungen. Die meisten kommerziellen Streitigkeiten werden in dieser Phase gelöst — schneller und günstiger als über das Gericht.
Gerichtlicher Schutz
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist — vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht oder in der Schiedsgerichtsbarkeit. Wir sichern die Urteilsvollstreckung in beiden Jurisdiktionen.
Was kostet das
Beratung
Situationsanalyse, Perspektiveneinschätzung, Aktionsplan.
Vertragsprüfung
Risikoanalyse, Empfehlungen zu den Bedingungen.
Schuldeneintreibung
Mahnung, Verhandlungen, Begleitung bis zum Zahlungseingang.
Gerichtsvertretung
Vollständige Fallführung von der Klagevorbereitung bis zur Urteilsvollstreckung.
Häufig gestellte Fragen
Werden ukrainische Gerichtsurteile in der EU vollstreckt?
Ja, aber sie erfordern ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Exequatur) im jeweiligen EU-Land. Wir begleiten diesen Prozess von Anfang bis Ende.
Welches Recht gilt für einen internationalen Vertrag?
Die Parteien haben das Recht, das anwendbare Recht im Vertrag selbst zu wählen. Ohne Rechtswahl gelten die Normen des internationalen Privatrechts. Wir helfen, den Vertrag so zu strukturieren, dass das anwendbare Recht Ihre Interessen schützt.
Kann ein kommerzieller Streit in der Schiedsgerichtsbarkeit verhandelt werden?
Ja. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist für kommerzielle Streitigkeiten zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern oft die bessere Option — Entscheidungen werden in 170+ Ländern gemäß dem New Yorker Übereinkommen vollstreckt. Wir vertreten Mandanten vor führenden Schiedsinstitutionen.
Vereinbaren Sie eine Beratung
Erzählen Sie uns von Ihrer kommerziellen Situation — und wir geben Ihnen in 30 Minuten eine Perspektiveneinschätzung und einen konkreten Aktionsplan.