Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei Zahist - Internationale Rechtsanwaltskanzlei

Wie man eine Abschiebung in Polen vermeidet: Gründe und praktische Tipps

Abschiebung (Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr) wird nur aus konkreten gesetzlichen Gründen erlassen — abgelaufener Status, illegale Arbeit, gefälschte Dokumente oder Gefahr für die öffentliche Ordnung. Der zuverlässigste Schutz ist die ununterbrochene Legalität des Status, die rechtzeitige Verlängerung der Dokumente und die unverzügliche Beantwortung der amtlichen Korrespondenz.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" berät Mandanten in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Risiko einer Abschiebung. Nach unserer Praxis sind reale Rückkehrentscheidungen selten die Folge einer schweren Straftat — weitaus häufiger ist die Ursache eine abgelaufene Aufenthaltskarte (karta pobytu), Arbeit ohne entsprechende Grundlage oder ein versäumter Vorladungstermin der Behörde.

Wir erörtern die wichtigsten Gründe für eine Abschiebung, wie das Risiko praktisch minimiert werden kann und was zu tun ist, wenn die Entscheidung bereits ergangen ist.

Wesentliche Gründe für eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr

Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr (zobowiązanie do powrotu) ist die offizielle Bezeichnung des Verfahrens, das oft pauschal als Abschiebung bezeichnet wird; sie erlässt der Kommandant der zuständigen Einheit des Grenzschutzes.

  1. Aufenthalt ohne gültiges Visum oder anderes Dokument, das die Einreise und den Aufenthalt gestattet, oder Überschreitung der zulässigen Frist
  2. Arbeit ohne entsprechende Genehmigung oder auf Grundlage eines Visums, das keine Beschäftigung vorsieht
  3. Ausübung illegaler Tätigkeiten oder sonstige Straftaten
  4. Verwendung gefälschter Dokumente zur Legalisierung, Beschäftigung oder zum Erhalt sozialer Leistungen
  5. Tatsache der illegalen Einreise in das Gebiet Polens
  6. Fehlen der finanziellen Mittel, die zur Deckung der Aufenthaltskosten erforderlich sind
  7. Eintragung in das Register der Ausländer, deren Aufenthalt in Polen unerwünscht ist, insbesondere durch einen Eintrag im SIS
  8. Abweichung des tatsächlichen Aufenthaltszwecks von der angegebenen Grundlage — beispielsweise Studentenvisum, tatsächlich jedoch Arbeit
  9. Ablehnung der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens

Vor Erlass der Entscheidung ist die Behörde verpflichtet, die individuelle Situation der konkreten Person zu prüfen — ein typisches „automatisches“ Entscheidung ohne Prüfung der Umstände des Falles sieht das Verfahren nicht vor.

Ein gesonderter Grund betrifft Personen, die sich außerhalb der durch das Regime des lokalen Grenzverkehrs erlaubten Grenzzone aufhalten — diese Situation kommt seltener vor, fällt formell jedoch ebenfalls unter den allgemeinen Katalog der Gründe für eine Rückkehrentscheidung.

Die Dauer des Wiedereinreiseverbots hängt vom Grund ab

Die Dauer des Wiedereinreiseverbots hängt unmittelbar davon ab, welcher konkrete Grund die Entscheidung verursacht hat — es handelt sich nicht um eine einheitliche feste Frist für alle Fälle.

Art des VerstoßesDauer des Wiedereinreiseverbots
Abgelaufener Status, fehlende Mittel, Probleme mit DokumentenVon 6 Monaten bis 3 Jahren
Illegale TätigkeitVon 1 bis 3 Jahren
Eintrag im SIS als Person, die eine Gefahr darstelltVon 3 bis 5 Jahren

Für die freiwillige Ausreise nach der Entscheidung werden in der Regel 15 bis 30 Tage ab Zustellung des Dokuments eingeräumt — und die Rückkehr muss gerade in das Herkunftsland erfolgen, nicht die Ausreise in einen beliebigen anderen EU-Staat.

Die Reisekosten können nicht nur dem Ausländer selbst auferlegt werden, sondern auch dem Arbeitgeber, der die Person illegal beschäftigt hat, oder der Person, die eine Gasteinladung in dem Zeitraum ausgestellt hat, in dem der Verstoß gegen die Aufenthaltsbedingungen eintrat.

Wenn keine dieser Parteien die finanzielle Verantwortung übernimmt, muss die abgeschobene Person die Reise selbst bezahlen — in schwierigen Fällen kann man sich an das Konsulat oder die Botschaft der Ukraine wenden.

Wie man das Abschiebungsrisiko praktisch minimiert

Die Kontinuität des legalen Status ist der wichtigste Faktor, den die Behörde vorrangig berücksichtigt: Eine Lücke zwischen dem Ende eines Status und der Antragstellung auf einen anderen schafft einen Zeitraum formell illegalen Aufenthalts.

Die Aufenthaltskarte, den vorübergehenden Schutz oder einen anderen Status sollte man im Voraus verlängern, nicht in der letzten Woche der Gültigkeit des aktuellen Dokuments — Terminwarteschlangen in stark ausgelasteten Woiwodschaften können Wochen im Voraus belegt sein.

Arbeit ohne entsprechende Grundlage ist der zweithäufigste Problemgrund: Selbst ein legaler Aufenthalt schützt nicht vor den Folgen, wenn die Beschäftigung unter Verstoß gegen die Bedingungen des konkreten Status oder Visums erfolgt.

Auf amtliche Korrespondenz der Behörden sollte man ohne Verzögerung antworten — eine versäumte Vorladung zur Biometrie oder eine nicht rechtzeitig erhaltene Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, kann formell wie eine Umgehung wirken, auch wenn die Ursache rein technisch ist.

Die Adresse des tatsächlichen Wohnsitzes sollte in allen Registern aktuell gehalten werden — amtliche Schreiben, die wegen einer veralteten Adresse nicht ankommen, befreien nicht von den Folgen versäumter Fristen.

Einträge im SIS und im Register unerwünschter Personen sind ein weiterer Risikofaktor, der oft vergessen wird. Wenn es in der Vergangenheit bereits eine Einreiseverweigerung oder eine andere Beschränkung gab, sollte man vor der Planung eines neuen Status prüfen, ob kein veralteter Eintrag verblieben ist, der formell noch gilt.

Die finanzielle Fähigkeit, den Aufenthaltszweck zu belegen — Kontoauszüge, Einkommensbescheinigung oder Einladung mit Garantien — senkt ebenfalls das Risiko, insbesondere für Personen, die auf Grundlagen einreisen, die ausdrücklich den Nachweis von Mitteln verlangen.

Was tun, wenn die Rückkehrentscheidung bereits ergangen ist

Das Recht auf Berufung gilt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Entscheidung — man muss sich an die Woiwodschaftsverwaltung wenden, die die Entscheidung erlassen hat, mit einem ausgefüllten Antrag, der weiter an die für Berufungen zuständige Stelle übermittelt wird.

Die Berufung sollte man besser einlegen, solange man sich auf dem Gebiet Polens aufhält — aus der Ukraine ist dieser Prozess organisatorisch deutlich länger und komplizierter.

In den meisten Fällen wird die Frist für die freiwillige Ausreise bis zur Entscheidung über die Berufung verlängert. Allerdings wird im Jahr 2026 ein Gesetzesentwurf erörtert, der die Vollstreckung der Rückkehrentscheidung auch während der Berufungsprüfung für bestimmte Fallkategorien vorsieht. Daher sollte der aktuelle Status des konkreten Falls bei einem Juristen geprüft werden und man sollte sich nicht auf die allgemeine Regel verlassen.

Die sofortige zwangsweise Vollstreckung der Entscheidung wird in einzelnen Fällen angewandt — wenn der Ausländer nicht innerhalb der festgesetzten Frist ausgereist ist, Fluchtgefahr besteht oder der weitere Aufenthalt eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt.

Rechtliche Hilfe bei Abschiebungsfragen

Das reale Risiko in der konkreten Situation zu bewerten und die formelle Grundlage für eine Entscheidung rechtzeitig zu beseitigen — ist deutlich einfacher und günstiger, als eine bereits ergangene Rückkehrentscheidung anzufechten.

Die Juristen von "Zahist" helfen, den Status der Dokumente zu prüfen, eine Berufung gegen die Rückkehrentscheidung vorzubereiten und die Chancen auf deren Aufhebung oder Aussetzung der Vollstreckung zu bewerten.

Wir beraten auch Personen, die eine Vorladung oder Anfrage der Behörde erhalten haben und unsicher sind, wie sie darauf reagieren sollen — eine rechtzeitige Antwort verhindert oft formelle Gründe für weitere Komplikationen.

Wenn Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten haben oder die Risiken in Ihrer Situation im Voraus prüfen möchten, wenden Sie sich an die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" — wir prüfen Ihren Fall in einer Beratung.

Häufig gestellte Fragen

01 Was sind die wichtigsten Gründe für eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr (Abschiebung) in Polen?
Die Entscheidung trifft der Kommandant einer Einheit des Grenzschutzes auf der Grundlage bestimmter Gründe: abgelaufener Status oder Visum, Arbeit ohne Erlaubnis, gefälschte Dokumente, illegaler Einreise, fehlende Mittel, Eintrag im SIS, Unvereinbarkeit mit dem Aufenthaltszweck oder Ablehnung des Schutzes. Die Behörde ist verpflichtet, die individuelle Situation zu prüfen und nicht „automatisch“ zu handeln. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft Mandanten zu klären, ob in ihrem Fall tatsächlich ein formeller Grund vorliegt.
02 Wie lässt sich das Abschiebungsrisiko in der Praxis minimieren?
Entscheidend ist die ununterbrochene Rechtmäßigkeit des Status: Verlängern Sie die Aufenthaltskarte oder ein anderes Dokument rechtzeitig im Voraus und nicht in der letzten Woche. Arbeiten Sie nur auf einer Grundlage, die Ihr Status erlaubt, reagieren Sie rechtzeitig auf amtliche Korrespondenz und halten Sie eine aktuelle Adresse in den Registern. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" berät zur Prüfung von SIS-Einträgen und zur Erstellung von Dokumenten, um typische formelle Risiken zu beseitigen.
03 Wie lange dauert das Wiedereinreiseverbot nach einer Rückkehrentscheidung?
Die Dauer hängt vom Grund ab: bei abgelaufenem Status, fehlenden Mitteln oder Dokumentenproblemen — von 6 Monaten bis 3 Jahren; bei illegaler Tätigkeit — von 1 bis 3 Jahren; bei einem SIS-Eintrag als Person, die eine Gefahr darstellt — von 3 bis 5 Jahren. Für die freiwillige Ausreise werden in der Regel 15–30 Tage gewährt, und die Rückkehr muss in das Herkunftsland erfolgen. Die Kosten können dem Ausländer, dem Arbeitgeber oder der einladenden Person auferlegt werden.
04 Was tun, wenn bereits eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr ergangen ist?
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung über die Woiwodschaftsverwaltung Berufung eingelegt werden; besser ist dies, solange man sich in Polen aufhält. In den meisten Fällen wird die Frist für die freiwillige Ausreise bis zur Prüfung der Berufung verlängert, die Regeln können sich jedoch ändern, weshalb der Verfahrensstand zu klären ist. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" bewertet die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs und hilft, den Antrag fristgerecht vorzubereiten.
05 Warum erhalten Ausländer am häufigsten eine Rückkehrentscheidung, und nicht wegen schwerer Straftaten?
Nach der Praxis der Internationalen Anwaltskanzlei "Zahist" hängen tatsächliche Entscheidungen selten mit schweren Straftaten zusammen. Deutlich häufiger sind eine abgelaufene Aufenthaltskarte, Arbeit ohne ordnungsgemäße Grundlage oder ein versäumter Behördenbescheid die Ursache. Rechtzeitige Verlängerung des Status, korrekte Beschäftigung und Beantwortung von Schreiben senken das Risiko erheblich.
Update cookies preferences
Kontaktieren Sie uns
Beratung buchen
Im Chat schreiben
Frage stellen
Online Beratung

Willkommen! Wie können wir Ihnen helfen?