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Leistungen für in Deutschland geborene Kinder: Was ukrainischen Familien zusteht

Wenn ein Kind in Deutschland bei Eltern mit dem Status §24 AufenthG geboren wird, kann die Familie Anspruch auf mehrere Arten von Unterstützung haben — vom monatlichen Kindergeld bis zum Elterngeld für die Zeit der Betreuung des Säuglings.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet seit mehr als zehn Jahren Ukrainer in Fragen der Legalisierung und sozialer Leistungen im Ausland und verfügt über eine eigene Vertretung in Deutschland, daher kennt sie die Verfahren von Standesamt und Familienkasse nicht vom Hörensagen, sondern aus der täglichen Praxis.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Kindergeldzahlungen in Deutschland nicht nur von der Tatsache der Geburt abhängen, sondern auch von der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des Elternteils und seinem Beschäftigungsstatus, weshalb auf den ersten Blick gleiche Familien unterschiedliche Ergebnisse erhalten.

Wie die Geburt eines Kindes in Deutschland registriert wird

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Geburtsort registriert werden — das ist deutlich kürzer als die Registrierungsfristen in den Nachbarländern.

Nach der Registrierung stellt das Standesamt die Geburtsurkunde aus — die Geburtsurkunde, die für die Beantragung aller weiteren Leistungen und der Krankenversicherung des Kindes benötigt wird.

Die Geburtsklinik übermittelt in der Regel selbst die wichtigsten Daten an das Standesamt, dennoch müssen die Eltern persönlich erscheinen, um die Registrierung abzuschließen und die Dokumente zu erhalten.

Wer für Kindergeldzahlungen in Deutschland zuständig ist

Kindergeld wird von der Familienkasse — einer speziellen Abteilung der Bundesagentur für Arbeit — bewilligt und ausgezahlt, nicht von der örtlichen Stadtverwaltung und nicht vom Standesamt.

Elterngeld wird von gesonderten Elterngeldstellen verwaltet, die in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlichen Behörden zugeordnet sein können — den Landesjugendämtern oder den Sozialdiensten.

Das Standesamt ist dabei nur für die Registrierung der Geburt selbst und die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig — ohne dieses Dokument kann kein Antrag auf eine der Leistungen gestellt werden.

Kindergeld: monatliche Leistung für das Kind

Kindergeld ist die grundlegende monatliche Leistung für jedes Kind; ab Januar 2026 beträgt seine Höhe 259 Euro pro Monat unabhängig von der Geburtenreihenfolge des Kindes und dem Einkommen der Familie.

Für Inhaber des Status §24 AufenthG gelten zusätzliche Voraussetzungen. Der Aufenthaltstitel muss die Erwerbstätigkeit für mindestens 6 Monate erlauben, und der Antragsteller muss entweder rechtmäßig arbeiten oder sich ununterbrochen mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Der Antrag wird online über das Portal der Familienkasse gestellt, die zur Struktur der Bundesagentur für Arbeit gehört — ein gesonderter Besuch einer weiteren Behörde ist nicht erforderlich.

Elterngeld: Leistung zur Betreuung des Kindes

Elterngeld ist eine Leistung für den Elternteil, der vorübergehend nicht arbeitet oder die Beschäftigung zugunsten der Betreuung des Neugeborenen reduziert; die Mindesthöhe des Basiselterngeldes beträgt 300 Euro pro Monat.

Der Anspruch auf Elterngeld für Ausländer ist in der Regel an den rechtmäßigen Aufenthalt und die erlaubte Erwerbstätigkeit in Deutschland geknüpft — die konkreten Voraussetzungen für den Status §24 AufenthG sollten individuell bei der Antragstellung geklärt werden.

Für Kinder, die außerhalb der EU geboren wurden, ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich, während für Kinder, die in EU-Ländern geboren wurden, häufig eine einfache Kopie des Dokuments ausreicht.

Vergleich der wichtigsten Kindergeldzahlungen

LeistungHöheVoraussetzung für den Bezug
Kindergeld259 €/Monat je Kind§24 AufenthG für 6+ Monate, Arbeit oder 15 Mon. in der BRD
Elterngeld (Basiselterngeld)Ab 300 €/MonatRechtmäßiger Aufenthalt, erlaubte Arbeit
GeburtsurkundeKostenlosRegistrierung beim Standesamt innerhalb einer Woche

Medizinische Betreuung von Mutter und Kind

Die Schwangerschaftsbetreuung in Deutschland übernimmt der Gynäkologe, und die Kosten deckt die Krankenversicherung — gesetzlich oder privat, je nachdem, welchem System die Familie angehört.

Darüber hinaus gilt vor und nach der Geburt der Mutterschutz — der gesetzliche Schutz der erwerbstätigen Mutter, einschließlich Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzurlaubs, wenn die Frau offiziell beschäftigt ist.

Nach der Geburt wird dem Kind ein Kinderarzt zugewiesen, und die planmäßigen Untersuchungen im Rahmen der U-Untersuchungen sind für alle Kinder unabhängig vom Status der Eltern kostenlos.

Wenn das Kind vor dem Umzug nach Deutschland geboren wurde

Wenn das Kind außerhalb Deutschlands geboren wurde und die Familie anschließend umgezogen ist, ist für die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld eine beglaubigte deutsche Übersetzung der ausländischen Geburtsurkunde erforderlich.

Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden, der offiziell von einem deutschen Gericht ermächtigt ist — eine gewöhnliche Übersetzung ohne entsprechenden Stempel wird von den Behörden nicht akzeptiert.

Nach der Anerkennung des Dokuments kann die Familie Anträge auf alle zustehenden Leistungen zu den allgemeinen Voraussetzungen stellen, die für bereits in Deutschland registrierte Kinder gelten.

Welche Dokumente vorbereitet werden müssen

Das Standardpaket umfasst die Geburtsurkunde des Kindes, den Aufenthaltstitel des Elternteils nach §24 AufenthG, den Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung) und die Bankverbindung für die Überweisung der Leistungen.

  1. Registrieren Sie die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt
  2. Holen Sie die Geburtsurkunde und die Meldebescheinigung des Kindes ein
  3. Stellen Sie den Antrag auf Kindergeld über das Portal der Familienkasse
  4. Stellen Sie bei Bedarf einen gesonderten Antrag auf Elterngeld

Wie die Höhe des Elterngeldes berechnet wird

Das Basiselterngeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Elternteils in den letzten Monaten vor der Geburt des Kindes berechnet und beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent dieses Einkommens, jedoch mindestens 300 Euro pro Monat.

Wenn der Elternteil vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat, steht ihm dennoch der Mindestbetrag des Basiselterngeldes zu, sofern die allgemeinen Voraussetzungen zum Aufenthaltsstatus erfüllt sind.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Familien den erwarteten Elterngeldbetrag zu niedrig ansetzen und Zuschläge bei der Geburt von Zwillingen oder mehreren Kindern hintereinander mit kurzem Abstand nicht berücksichtigen.

Besonderheiten für ukrainische Familien mit vorübergehendem Schutz

Der Status §24 AufenthG allein garantiert keine automatische Bewilligung von Kindergeld — der Anspruch auf die Leistung wird stets anhand der Gültigkeitsdauer des Dokuments und des Beschäftigungsstatus des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" berät regelmäßig ukrainische Familien zu diesen Nuancen — wie die Voraussetzung von 15 Monaten ununterbrochenen Aufenthalts oder der erlaubten Erwerbstätigkeit korrekt nachzuweisen ist.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Voraussetzung des ununterbrochenen Aufenthalts häufig falsch ausgelegt wird, indem kurze Reisen in die Ukraine in die Frist eingerechnet werden, obwohl die Regeln zur Anrechnung solcher Zeiträume einer gesonderten Prüfung bedürfen.

Gesondert ist zu beachten, dass die Verlängerung des Status §24 AufenthG umgehend bei der Familienkasse zu bestätigen ist, damit die Zahlungen nicht wegen eines formal abgelaufenen Dokuments ausgesetzt werden.

Wohin und wie Anträge zu stellen sind

Der Antrag auf Kindergeld wird online über den Service der Familienkasse (KiGeld-Online) gestellt, wo Scans der Geburtsurkunde und des Aufenthaltstitels ohne Bürobesuch hochgeladen werden können.

Der Antrag auf Elterngeld wird über ElterngeldDigital gestellt — einen einheitlichen elektronischen Service, der in den meisten Bundesländern verfügbar ist, oder in Papierform bei der örtlichen Elterngeldstelle.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die elektronische Antragstellung die Bearbeitungsdauer im Vergleich zu Papieranträgen spürbar verkürzt, insbesondere wenn alle Dokumente sofort und fehlerfrei hochgeladen werden.

Was bei Ablehnung der Leistungsbewilligung zu tun ist

Eine Ablehnung der Familienkasse kann innerhalb eines Monats ab Erhalt der Entscheidung durch Einspruch angefochten werden — die genaue Frist ist stets in der Mitteilung selbst angegeben.

Unsere Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil der Ablehnungen mit dem unvollständigen Nachweis des Status §24 AufenthG oder dem Fehlen der Übersetzung ausländischer Dokumente zusammenhängt und nicht mit dem tatsächlichen Fehlen eines Anspruchs auf die Leistung.

Vor der Einlegung eines formellen Einspruchs sollte der Ablehnungsgrund sorgfältig nachgelesen und nach Möglichkeit die fehlenden Dokumente nachgereicht werden — das ist oft schneller als eine vollständige Anfechtung der Entscheidung.

Typische Fehler bei der Beantragung von Leistungen

Der erste Fehler besteht darin, den Antrag auf Kindergeld ohne Berücksichtigung der Anforderung an die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels zu stellen, weshalb die Familienkasse die Zahlung vorübergehend aussetzt.

Der zweite — die ausländische Geburtsurkunde dort nicht zu übersetzen, wo dies erforderlich ist, was die Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld verzögert.

Der dritte — die einwöchige Frist zur Registrierung beim Standesamt zu versäumen in der Annahme, die Geburtsklinik erledige alles automatisch ohne persönliches Erscheinen der Eltern.

Wie wir bei der Beantragung von Kindergeldzahlungen helfen

Wir begleiten ukrainische Familien in jeder Phase — von der Geburtsregistrierung beim Standesamt bis zur Antragstellung bei der Familienkasse, damit Kindergeldzahlungen in Deutschland ohne Verzögerungen und unnötige Ablehnungen aus formalen Gründen bewilligt werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die vorherige Prüfung der Voraussetzungen nach Status §24 AufenthG und des vollständigen Dokumentenpakets die Bearbeitungsdauer des Antrags spürbar verkürzt.

Wir helfen Ihnen auch dabei zu klären, ob es sich für einen der Elternteile lohnt, die Erwerbstätigkeit vorübergehend zu reduzieren, um den maximalen Elterngeld-Betrag zu erhalten, oder ob es vorteilhafter ist, weiterhin in Vollzeit zu arbeiten.

Wenn bei Ihnen in Deutschland ein Kind geboren wurde und Sie unsicher sind, welche Kindergeldleistungen in Deutschland Ihnen zustehen, sollten Sie die aktuellen Voraussetzungen besser im Voraus klären und nicht erst nach einer Ablehnung durch die Familienkasse.

Häufig gestellte Fragen

01 Welche Kindergeldleistungen stehen ukrainischen Familien mit Status nach §24 AufenthG in Deutschland zur Verfügung?
Bei der Geburt eines Kindes in Deutschland können Eltern mit Status nach §24 Kindergeld (ab Januar 2026 — 259 € monatlich) und Elterngeld (Basiselterngeld ab 300 € monatlich) sowie medizinische Betreuung über die Krankenversicherung beantragen. Das Ergebnis hängt von der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels und dem Erwerbsstatus des Antragstellers ab. Die International Law Firm "Zahist" hilft einzuschätzen, welche Leistungen Ihrer Familie tatsächlich zustehen.
02 Wie meldet man die Geburt eines Kindes in Deutschland an und wozu braucht man die Geburtsurkunde?
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt am Geburtsort angemeldet werden; die Geburtsklinik übermittelt die Daten, dennoch müssen die Eltern persönlich erscheinen. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus — ohne sie können Anträge auf Kindergeld und Elterngeld sowie die Krankenversicherung des Kindes nicht gestellt werden. Die International Law Firm "Zahist" begleitet Familien beim Standesamt und bei der Vorbereitung der Unterlagen.
03 Unter welchen Voraussetzungen erhalten Inhaber von §24 AufenthG Kindergeld?
Der Aufenthaltstitel muss die Erwerbstätigkeit für mindestens 6 Monate erlauben, und der Antragsteller muss entweder rechtmäßig arbeiten oder sich ununterbrochen mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten. Der Antrag wird online über das Portal der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) gestellt. Die International Law Firm "Zahist" erläutert, wie Erwerbstätigkeit oder 15 Monate Aufenthalt nachzuweisen sind, um eine Ablehnung zu vermeiden.
04 Was wird für Elterngeld benötigt und wie wird die Höhe berechnet?
Elterngeld setzt in der Regel einen rechtmäßigen Aufenthalt und erlaubte Erwerbstätigkeit voraus; die genauen Voraussetzungen nach §24 werden bei der Antragstellung bei der Elterngeldstelle geklärt. Basiselterngeld beträgt etwa 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens jedoch 300 € monatlich; nicht erwerbstätigen Eltern steht bei Erfüllung der Voraussetzungen dennoch der Mindestbetrag zu. Die International Law Firm "Zahist" hilft, Zuschläge (Zwillinge, mehrere Kinder nacheinander) nicht zu verpassen und den Antrag korrekt einzureichen.
05 Welche Unterlagen werden benötigt, wenn das Kind vor dem Umzug nach Deutschland geboren wurde?
Für Kindergeld und Elterngeld ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung der ausländischen Geburtsurkunde durch einen vom deutschen Gericht ermächtigten vereidigten Übersetzer erforderlich. Zusätzlich werden der Aufenthaltstitel nach §24, die Meldebescheinigung und Bankverbindung vorbereitet. Die International Law Firm "Zahist" mit Vertretung in Deutschland berät zum vollständigen Unterlagenpaket und zum Antragsverfahren nach Anerkennung des Dokuments.
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