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Arbeitgeber zahlt nicht und droht mit Abschiebung: wohin eine Beschwerde richten

Der Arbeitgeber schiebt niemanden ab — eine solche Entscheidung trifft ausschließlich eine staatliche Behörde, und der bloße Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet nicht automatisch den Verlust des Aufenthaltsrechts in Polen. Gegen Nichtzahlung des Gehalts sollte man sich sofort bei der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP) beschweren — das ist der schnellste offizielle Weg.

Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Arbeitnehmer in Streitigkeiten mit Arbeitgebern in Polen. Nach unserer Praxis ist die Abschiebungsdrohung fast immer ein Einschüchterungsversuch und keine reale rechtliche Gefahr: Arbeitgeber, die selbst gegen das Gesetz verstoßen, setzen gerade auf die Angst des Arbeitnehmers und Unkenntnis der Verfahren.

Wir erläutern, warum die Abschiebungsdrohung in der Regel unbegründet ist, wohin man sich wegen Nichtzahlung des Gehalts wenden kann und wie man schrittweise vorgeht.

Abschiebungsdrohung durch den Arbeitgeber — ist sie real

Die Abschiebungsdrohung durch eine Privatperson ist kein rechtlicher Tatbestand, sondern ein Druckmittel: Kein Arbeitgeber hat die Befugnis, über die Ausreise eines Ausländers aus dem Land zu entscheiden.

Solche Drohungen zielen auf eine emotionale Reaktion: Eine Person, die vor einer möglichen Abschiebung Angst hat, schweigt über die Nichtzahlung oder kündigt selbst, ohne die Verletzung rechtzeitig zu dokumentieren.

In der Praxis verstoßen Arbeitgeber, die zu solchen Drohungen greifen, am häufigsten selbst gegen das Gesetz — eine legale Beschäftigung geht selten mit Einschüchterung statt pünktlicher Bezahlung einher.

Wer tatsächlich über die Abschiebung entscheidet

Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr (potenzielle Abschiebung) trifft ausschließlich eine staatliche Behörde — die Straż Graniczna oder der Woiwode, nicht der Arbeitgeber und nicht ein privates Unternehmen.

Eine solche Entscheidung kann innerhalb einer kurzen Frist nach Erhalt angefochten werden; deshalb sollte man Befürchtungen bei einem Juristen prüfen lassen und die Worte des Arbeitgebers nicht als endgültiges Urteil werten.

Vor der Entscheidung ist die Behörde zudem verpflichtet, die Umstände der konkreten Person zu berücksichtigen — familiäre Bindungen, Aufenthaltsdauer, Risiken bei einer Rückkehr; einen automatischen Mechanismus „gekündigt — ausreisen“ gibt es im Gesetz schlicht nicht.

Hängt Ihr Aufenthaltsstatus vom konkreten Arbeitgeber ab

Für die meisten Ukrainer mit vorübergehendem Schutz ist das Aufenthaltsrecht in Polen nicht an einen konkreten Arbeitgeber gebunden — der bloße Verlust der Arbeit macht den Aufenthalt nicht illegal.

Anders liegt der Fall, wenn die Aufenthaltskarte gerade für einen bestimmten Arbeitgeber erteilt wurde; dann sollte man nach der Kündigung rasch prüfen, welche Schritte zur Erhaltung des Status nötig sind — auch hier entscheidet die Behörde, nicht der ehemalige Arbeitgeber.

In einer solchen Situation ist das Wichtigste, die Prüfung nicht hinauszuzögern: Das Gesetz räumt in der Regel eine gewisse Zeit für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber oder die Änderung der Aufenthaltsgrundlage ein; diese Zeit sollte man nutzen und nicht mit Angst vor den Worten des ehemaligen Vorgesetzten vergeuden.

Wohin man sich wegen Nichtzahlung des Gehalts beschweren kann

Die Nichtzahlung des Gehalts ist ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht, und das Gesetz sieht für den Arbeitnehmer mehrere parallele Schutzwege vor, die gleichzeitig genutzt werden können.

Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) — die zentrale Instanz

Die Staatliche Arbeitsinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy, PIP) nimmt Beschwerden über Verstöße gegen das Arbeitsrecht entgegen, einschließlich Nichtzahlung oder Verspätung des Gehalts, und kann den Arbeitgeber prüfen.

Die Daten des Antragstellers sind geschützt und werden bei der Prüfung ohne schriftliche Zustimmung nicht offengelegt — das verringert das Risiko von Vergeltung durch den Arbeitgeber wegen der eingereichten Beschwerde.

Für Ukrainer gibt es eine separate PIP-Telefonhotline auf Ukrainisch mit Beratungen zur Legalität der Beschäftigung — das ist ein praktischer erster Schritt, wenn man unsicher ist, womit man beginnen soll.

In den ersten Monaten des Jahres 2026 reichten Ukrainer bei der PIP über hundert Beschwerden gerade wegen nicht gezahlten oder überfälligen Gehalts ein — das bestätigt, dass die Inspektion auf solche Anträge tatsächlich reagiert und sie nicht unberücksichtigt lässt.

Arbeitsgericht — Beitreibung der Forderungen ohne Gerichtsgebühr

Das Arbeitsgericht ermöglicht die zwangsweise Beitreibung von Gehaltsrückständen und nicht nur die Feststellung des Verstoßes — das ist der wesentliche Unterschied zur Beschwerde bei der PIP.

Ein Arbeitnehmer, der Zahlungen aus dem Arbeitsvertrag bis zu einem Betrag von 50 000 Zloty verlangt, ist von der Gerichtsgebühr befreit — das senkt die Hürde für eine Klage auch ohne größere Ersparnisse erheblich.

Klage vor dem Arbeitsgericht und Beschwerde bei der PIP schließen einander nicht aus: Man kann gleichzeitig auf die Prüfungsergebnisse warten und eine Klage auf Beitreibung der Forderungen einreichen, ohne Zeit zu verlieren.

Wie man eine Beschwerde bei der PIP einreicht

  1. Beweise sammeln: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Korrespondenz mit dem Arbeitgeber zur Bezahlung
  2. Sich an die regionale PIP-Stelle am Sitz des Arbeitgebers wenden
  3. Die Beschwerde schriftlich einreichen — persönlich, per Post oder über den elektronischen Kanal der PIP
  4. Bei Bedarf vor der Einreichung die telefonische Beratung auf Ukrainisch nutzen

Auch ohne Arbeitsvertrag in der Hand ist eine Beschwerde sinnvoll: Eine mündliche Arbeitsvereinbarung fällt ebenfalls unter den Schutz des Arbeitsrechts, und die Tatsache der Arbeit kann mit anderen Beweisen belegt werden.

Als Nachweis der tatsächlichen Beschäftigung können Screenshots der Korrespondenz zu Schichtplan und Aufgaben, Aussagen von Kollegen, Fotos des Arbeitsplatzes mit Datum oder auch Kontoauszüge über Teilzahlungen dienen.

Wann man sich an die Staatsanwaltschaft wenden sollte

Wenn systematische Nichtzahlung mit dem Einbehalten von Dokumenten, Drohungen oder dem Zwang zur Arbeit gegen den Willen des Arbeitnehmers einhergeht, kann die Situation unter den Straftatbestand der böswilligen Verletzung von Arbeitnehmerrechten fallen.

In solchen Fällen steht eine parallele Anzeige bei der Staatsanwaltschaft der Beschwerde bei der PIP oder der Klage vor dem Arbeitsgericht nicht im Weg — diese Wege ergänzen einander und schließen sich nicht aus.

Solche Fälle kommen seltener vor als die übliche Zahlungsverzögerung, doch gerade hier ist die rasche Sicherung von Beweisen am wichtigsten — Zögern gibt dem Arbeitgeber Zeit, Spuren des Verstoßes zu beseitigen.

Typische Fehler von Arbeitnehmern, denen nicht gezahlt wird

Die meisten verpassten Chancen, die eigenen Rechte zu schützen, hängen nicht mit der Komplexität der Verfahren zusammen, sondern mit verbreiteten Reaktionen auf Stress.

  1. Stillschweigendes Warten darauf, dass der Arbeitgeber am Ende von selbst zahlt
  2. Glauben an die Abschiebungsdrohung ohne Prüfung durch einen Juristen
  3. Fehlen gesicherter Beweise — Korrespondenz, Arbeitspläne, Lohnabrechnungen
  4. Eigenkündigung unter Druck statt Dokumentation des Verstoßes
  5. Wendung an nur eine Behörde statt paralleler Nutzung mehrerer Schutzwege

Nach unserer Erfahrung kostet gerade der letzte Punkt am teuersten: Eine „freundliche“ Kündigung unter Druck nimmt dem Arbeitnehmer oft Argumente, die bei einer erzwungenen Entlassung mit dokumentiertem Verstoß gewichtig gewesen wären.

Rechtliche Hilfe bei Nichtzahlung des Gehalts in Polen

Zu beurteilen, ob es eine reale Grundlage für Befürchtungen zum Aufenthaltsstatus gibt, und zugleich die Beitreibung der Forderungen einzuleiten — das sind Aufgaben, die man gemeinsam und nicht nacheinander lösen sollte.

Die Juristen von "Zahist" helfen, die Beschwerde bei der PIP vorzubereiten, Beweise für das Arbeitsgericht zu sammeln und die Realität der Drohungen des Arbeitgebers einzuschätzen.

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt und mit Abschiebung droht, warten Sie nicht — wenden Sie sich an die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist"; wir klären Ihre Situation in einer Beratung.

Je früher der Verstoß dokumentiert und die Beschwerde eingereicht ist, desto größer sind die Chancen, die Forderungen vollständig zu erhalten — und nicht erst nach Jahren eines Gerichtsverfahrens gegen einen Arbeitgeber, der inzwischen verschwunden ist.

Häufig gestellte Fragen

01 Kann mich der Arbeitgeber wirklich aus Polen abschieben, wenn er den Lohn nicht zahlt?
Nein. Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Rückkehr treffen ausschließlich staatliche Behörden — die Straż Graniczna oder der Woiwode, nicht ein privates Unternehmen. Die Androhung einer Abschiebung ist fast immer ein Mittel des Drucks. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" rät, solche Aussagen von einem Juristen prüfen zu lassen und sie nicht als endgültiges Urteil zu werten.
02 Verliere ich das Recht, in Polen zu bleiben, wenn ich entlassen werde?
Für die meisten Ukrainer mit vorübergehendem Schutz ist das Aufenthaltsrecht nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, sodass der Verlust der Arbeit allein den Aufenthalt nicht illegal macht. Wurde die Aufenthaltskarte gerade für diesen Arbeitgeber ausgestellt, sollten nach der Entlassung Fristen und Schritte zur Erhaltung des Status rasch geklärt werden. Die Entscheidung trifft ohnehin die Behörde, nicht der ehemalige Vorgesetzte.
03 Wohin sollte man sich wegen Nichtzahlung des Lohns zuerst wenden?
Der schnellste offizielle Weg ist die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP): Sie nimmt Beschwerden über Verzögerung oder Nichtzahlung entgegen und kann den Arbeitgeber prüfen. Die Daten des Antragstellers sind ohne schriftliche Zustimmung geschützt. Parallel kann eine Klage beim Arbeitsgericht auf Einziehung der Forderung eingereicht werden; die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" begleitet Arbeitnehmer in solchen Streitigkeiten.
04 Wie reicht man eine Beschwerde bei der PIP ein und welche Beweise sind nötig?
Sammeln Sie den Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und die Korrespondenz zur Bezahlung; wenden Sie sich an die regionale PIP-Stelle am Sitz des Arbeitgebers und reichen Sie die Beschwerde schriftlich ein (persönlich, per Post oder elektronisch). Auch ohne Vertrag ist eine Beschwerde sinnvoll: Die Tatsache der Arbeit belegen Screenshots des Dienstplans, Aussagen von Kollegen, datierte Fotos oder Kontoauszüge. Vor der Einreichung ist die telefonische PIP-Hotline auf Ukrainisch praktisch.
05 Wann sollte man die Staatsanwaltschaft einschalten und welche Fehler vermeiden?
Wenn die Nichtzahlung mit dem Einbehalten von Dokumenten, Drohungen oder dem Zwang zur Arbeit einhergeht, sollte man parallel die Staatsanwaltschaft einschalten — das hebt die Beschwerde bei der PIP oder die Klage vor dem Arbeitsgericht nicht auf. Typische Fehler: stilles Abwarten, Glauben an die Abschiebungsdrohung ohne Prüfung, fehlende Beweise, Kündigung „auf eigenen Wunsch“ unter Druck und die Beschränkung auf nur eine Behörde. Die Internationale Anwaltskanzlei "Zahist" hilft, Verstöße zu dokumentieren und mehrere Schutzwege gleichzeitig zu wählen.
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